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Reifeneintragung ab 2020

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zohr
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 11:20:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
Gerade eben hat mich der GTÜ Sachverständige aus dem Nachbarort angerufen und mir erklärt, nach Rücksprache mit seinen Experten, dass kein Gutachten mehr nötig sei, solange die Reifengröße beibehalten wird. Da soll es wohl viel HIN und HER gegeben haben.
Und die Aussage von DUNLOP hinsichtlich des Erlöschens der Betriebserlaubnis sei falsch.
Seiner Aussage nach soll das Mitführen der Herstellererklärung völlig ausreichend sein, egel ob das Fahrzeug eine EU Typengenehmigung hat, oder nicht.
Die Reifenherstellerbindung soll ich einfach ignorieren und gut ist. Question

Gruß Jörg
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 11:56:51    Titel: Antworten mit Zitat
 
zohr hat Folgendes geschrieben:
Gerade eben hat mich der GTÜ Sachverständige aus dem Nachbarort angerufen und mir erklärt, nach Rücksprache mit seinen Experten, dass kein Gutachten mehr nötig sei, solange die Reifengröße beibehalten wird. Da soll es wohl viel HIN und HER gegeben haben.
Und die Aussage von DUNLOP hinsichtlich des Erlöschens der Betriebserlaubnis sei falsch.
Seiner Aussage nach soll das Mitführen der Herstellererklärung völlig ausreichend sein, egel ob das Fahrzeug eine EU Typengenehmigung hat, oder nicht.
Die Reifenherstellerbindung soll ich einfach ignorieren und gut ist. Question

Gruß Jörg


Hallo Jörg,

lass dir dies schriftlich geben und zeig das den Beamten bei einer Kontrolle sowie der Strafbehörde und der Versicherung im Schadensfall...
Da bin ich dann mal gespannt, ob der GTÜ Experte zu seiner Aussage steht oder ein übliches, so war das nicht gemeint kommt...

Gruß
Joachim
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Zuletzt bearbeitet von Jose28 am Mo Sep 21, 2020 14:00:20, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 13:57:42    Titel: Antworten mit Zitat
 
Doppelpost... Embarassed
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UweS
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 14:33:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin Jörg,
das ist mal eine sehr interessante Info.
Unmöglich ist das Ganze nicht. Es sind ja mittlerweile so einige Motorradfahrer mit ihren Maschinen bei den Prüfdiensten aufgeschlagen. Darüber hinaus wird auch viel im Hintergrund nachgefragt und sich auch oft beschwert ob der aktuellen Regelung. Durchaus möglich das der VDTÜV hier eine Nachbesserung der Allgemeinen Arbeitsanweisungen rausgegeben hat.
Ich werde auf jeden Fall mal vorsichtig meine Kontakte dazu befragen, das geht auch ohne große Welle. Mal schauen ob ich was erfahre.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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zohr
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 16:41:52    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo,

ich habe auch ein wenig nach aktuellen Info's zu dem Thema gesucht und bin auf eine interessante Seite gestoßen :
https://fragdenstaat.de/anfrage/reifenbindung-an-kraftradern-aufgehoben/ Ist von Ende August 2020.
Dort wird auch auf einen Artikel des BMVI "Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern" verlinkt.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html


Dort steht u.a.
"Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden:


1. bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
2. ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen."

Gruß Jörg
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UweS
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 16:53:01    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin Jörg,
da schreibst Du leider nichts Neues.
Wenn Du mal den ersten Beitrag zu diesem Thema hier liest ist das Alles schon aufgeführt. Das war ja der Grund meiner Recherchen und Bemühungen.
Mal schauen wie`s weitergeht.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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zohr
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 17:15:23    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Uwe,

ist schon klar, da aber der GTÜler etwas ganz anderes erzählte, habe ich nach aktuellen Info's gesucht, aber feststellen müssen, dass sich offensichtlich nichts geändert hat.

Gruß Jörg
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UweS
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BeitragVerfasst am: Mo Sep 21, 2020 20:34:02    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin Jörg,
tja leider sagt da jede Prüforganisation was anderes. Das Verkehrsministerium hält sich da sehr bedeckt. Die haben quasi den Prüfdiensten einen Freifahrtschein zur Auslegung und Interpretation der Regelwerke gegeben. Alle bisherigen Bemühungen das Ministerium davon zu überzeugen die Sachlage zu klären sind bisher gescheitert.
Mal schauen was sie nach Eingang der Petition sagen.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Hembo
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BeitragVerfasst am: Do Okt 01, 2020 00:47:02    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo zusammen,
ich war heute bei der Dekra in Mannheim. Habe neue Dunlop Roadsmart 3 aufgezogen und die Herstellerbescheinigung vorgelegt. Nach Aussage des Prüfers geht das so in Ordnung. Keine Eintragung oder Änderung der Papiere. Die Bescheinigung mitführen würde ausreichen. Auch bei nachfragen war die Antwort klar. Immer: "Da muss man nichts machen, passt."
Ich habs nicht ganz verstanden aber dann schaun mer mal.
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Do Okt 01, 2020 08:41:37    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hembo hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,
ich war heute bei der Dekra in Mannheim. Habe neue Dunlop Roadsmart 3 aufgezogen und die Herstellerbescheinigung vorgelegt. Nach Aussage des Prüfers geht das so in Ordnung. Keine Eintragung oder Änderung der Papiere. Die Bescheinigung mitführen würde ausreichen. Auch bei nachfragen war die Antwort klar. Immer: "Da muss man nichts machen, passt."
Ich habs nicht ganz verstanden aber dann schaun mer mal.


Das versteht auch keiner. Entweder gibt es eine neue verbindliche 2020er Verordnung oder nicht. Offenbar ist noch eine große Unsicherheit bei den diversen Prüfstellen da und von der Politik kommt wie immer auch nichts Konstruktives. Ich bin für die kommenden Jahre mit meinen 2019er Reifen save, aber alle anderen, die 2020er Reifen gekauft haben od. kaufen müssen, weil es keine 2019er mehr gibt, die sollten schon verbindliche Klarheit haben.
Einfach nur Mist, das Ganze.

Gruß
Joachim
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Dieter
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BeitragVerfasst am: Do Okt 01, 2020 10:37:53    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hatte ja schon geschrieben das ich die gleiche Info bei der Skorpion meiner Tochter bekommen habe. Hab auch gleich die Info zur Ausage mit Datum und dem Namen des Prüfers auf die Freigabe geschrieben.


Gruß
Dieter
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Arnd
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 02, 2020 11:51:07    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich hoffe, da wir bei der VX nicht das Problem der Umstellung von Zoll auf metrische Größen haben, sollten die meisten Prüfer und Polizisten angesichts der identischen Größen und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers eher gnädig sein.
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#97
Drosseln in Motorräder zu stecken ist Tierquälerei!
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 02, 2020 13:02:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
Arnd hat Folgendes geschrieben:
Ich hoffe, da wir bei der VX nicht das Problem der Umstellung von Zoll auf metrische Größen haben, sollten die meisten Prüfer und Polizisten angesichts der identischen Größen und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers eher gnädig sein.


Na mal abwarten. Im Schein steht z.B. für hinten: 150/70 B17
Montiert sind jedoch 150/70 ZR17 ... Razz

Manch ein Beamter kommt da vielleicht ins Grübeln... Very Happy

Bei einer Kontrolle vor einigen Jahren mit einer Kawasaki, stellte man bei meinem Moped ein offenbar ,,gefälschtes´´ Kennzeichen fest. Ich wusste gar nicht, wie mir geschah. Nach langen Minuten, die die Officer mit Laptop und Telefon zwecks Recherche verbrachten, kam heraus, das alles i.O. ist.

Mein Kennzeichen hatte lt. Polizei nach dem Ortskennzeichen eine NULL. Da müssen jedoch Einzelbuchstaben od. Buchstaben Kombinationen sein.
Nach 5 Minuten Arbeiten- und Wirkenlassen, habe ich die Beamten dann aufgeklärt, dass die vermeintliche NULL, ein O (wie heißer Ofen) ist. Das war dann so peinlich, dass man mich schnellstmöglichst wieder auf der Strasse haben wollte. Also Leute, ich denke, da gibt es in nächster Zeit noch viel zum schmunzeln.

Gruß
Joachim
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Mirco
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BeitragVerfasst am: So Nov 08, 2020 22:13:26    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin,
eine Sache möchte ich einmal betonen:
der Fall,
- daß ein Fahrer einer VX 800 mit einer Reifenpaarung, für die es bis DOT 2019 eine Freigabe gibt, und dann eben ab 2020 eine formale Eintragung in die Papiere nötig sein würde
- diese Eintragung nicht durchführt
- dann einen Unfall hat
- und dann eine Versicherung sich eine mögliche Schadenssumme vom Versicherten wiederholt mit Verweis auf die unterlassene Eintragung

> diesen Fall halte ich für abolut unwahrscheinlich
> weil: die Beweislast liegt in dem Fall immer (!) bei der Versicherung, die beweisen müßte, daß die Reifen in diesem Fall zum Unfall geführt haben
> und das erscheint vor der Tatsache, daß der Reifen technisch gesehen als unbedenklich erklärt ist (und DOT interessiert nicht / mit dem Alter hat das hier nichts zu tun), als unmöglich für die Versicherung

Ich schreibe das deswegen, weil dieses Thema oft und gerne verkürzt und falsch dargestellt wird von wegen man würde irgendetwas an seinem Mopped oder KFZ ändern und schwupps, schon ist der Versicherungsschutz weg oder die gesamte ABE erloschen.

Das finde ich wichtig zu betonen.

Und das ist auch der Grund, warum einzelne (alle? die meisten?) Prüfer mit der neuen Regelung auch kein praktisches Problem haben.

Ausdrücklich betone ich aber, daß der Sachverhalt so wie er ist nicht bleiben kann und finde das Engagement von Uwe (und anderen) toll, die Druck machen.
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VX seit 1998 ... bis 29.9.2023
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Vossi666
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BeitragVerfasst am: Mo Nov 09, 2020 21:34:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also ich wollte unlängst meine Herstellerbindung beim Reifen austragen lassen beim TÜV,der sagte mir ,das das nicht mehr nötig ist seit 2010.Einfach die Reifen in der richtigen Größe fahren und gut ist.War für mich unverständlich,weil doch jeder sagt du brauchst ne Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Herstellers.Fahre zur Zeit Heidenau K60 und für die gibt es keine von Heidenau.
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UweS
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BeitragVerfasst am: Mo Nov 09, 2020 22:20:16    Titel: Antworten mit Zitat
 
@Mirco

Besten Dank für deinen Beitrag. Ich denke da hast du vieles genau so dargestellt wie es ist.

Zum aktuellen Stand kann ich folgendes beitragen.

Der GTÜ und der TÜV Nord hat in Absprache mit ihren technischen Diensten definitiv folgende Regelung getroffen.

Da in der neuen Herstellerbescheinigung alle relevanten Prüfungen bescheinigt sind ist eine Eintragung der Reifen nicht notwendig. Hier werden also die Herstellerbescheinigungen akzeptiert so lange sich das Fahrzeug im Originalzustand, zumindest was das Fahrwerk betrifft, befindet.

Mir wurde in Aussicht gestellt hier auch noch etwas Schriftliches zu erhalten, muss aber noch geklärt werden.

Bei all meinen Anfragen ist es in letzter Zeit vorgekommen das die Prüfdienste immer öfter, ich sag mal, genervt reagiert haben.
Eigentlich sollen sie hier eine Prüfung durchführen welche von den Reifenherstellern schon durgeführt wurden. Das stößt bei den meisten Prüfern auf das selbe Unverständnis wie bei uns Betroffenen.

Daher habe ich jetzt erstmal für mich beschlossen noch weiter Prüfdienste, z.B. TÜV Süd oder auch TÜV Hessen und TÜV Rheinland nach ihrer Regelung zu befragen. Mal schauen was da rauskommt.

Soweit, so gut, oder auch nicht.
Trotz alle dem bleibe ich weiter dran, den auf lange Sicht bin ich trotzdem der Meinung, das hier an der gesetzlichen Regelung noch ein wenig verändert werden muss.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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zohr
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BeitragVerfasst am: Do Mai 06, 2021 15:43:32    Titel: Antworten mit Zitat
 
Diese Woche bin ich wieder auf die Prüferweide und habe verschiede Stellen abgegrast

Bei der GTÜ steht auf der HP eine lange Liste mit Prüferqualifikationen, aber nach 25 Minuten telefonieren kam dann die Aussage: "Ja, ich da nicht wirklich der Motorradkenner. Aber schicken Sie mir die Unterlagen, ich schau dann mal, was geht."

Beim TÜV hatte mich das CallCenter nach meiner Mail Addi gefragt und mir einen Link zu einem Fragebogen geschickt.

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/technische-anfragen/

Bei der DEKRA wollte niemand die Fabrikatsbindung austragen (wie es z.B. der TÜV Rheinland gemacht hat s.o.), aber ich konnte am nächsten Tag (heute) zur Einzelabnahme kommen.

Die habe ich dann aucherhalten:



"Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich durchzuführen."
Einen Termin bei der ZuLa habe ich in 14 Tagen.
Da habe ich gerätselt, ob ich erst wieder fahren darf, wenn ich beider Zula war, bin aber zu der Meinung gelangt, dass "unverzüglich" also ohne Verzug, der nächst mögliche Termin ist. Und den habe ich ja (An mir liegt es nicht
Very Happy )

Gruß Jörg
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Rattergreis
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BeitragVerfasst am: Do Mai 06, 2021 16:02:58    Titel: Antworten mit Zitat
 
...

Zuletzt bearbeitet von Rattergreis am Mi Mai 03, 2023 19:45:06, insgesamt einmal bearbeitet
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PAMVMeyer
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BeitragVerfasst am: Do Mai 06, 2021 19:17:07    Titel: Antworten mit Zitat
 
@ Jörg ,
63Euro + Änderung der Zulassungspapiere XY Euro sicher also Total 100Euro + deine Zeit + deine nerven.

Bei solchen Sachen bin ich denke ich zu Dünnhäutig, Das ist nur eine Gelddruckmaschine für "die" und sonst gar nichts. Sowas ärgert mich echt.

Gruß
Peter
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Wer glaubt dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
(Fahrer 1752)
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zohr
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BeitragVerfasst am: Do Mai 06, 2021 20:00:11    Titel: Antworten mit Zitat
 
Dass das Ganze sinnfrei ist, steht außer Frage. Der Drang der Fahrzeuglobby, Altes von der Straße zu bekommen, gipfelte schon in der Abwrackprämie.

Von dem Aufwand und den Kosten alles legal zu bekommen, bin ich auch nicht begeistert, aber was willste machen?

Zeit habe ich aktuell mehr, als mir lieb ist(100% Kurzarbeit seit letzten Mai).
Meinen Nerven geht es mit der Eintragung besser als ohne sie.
Denn wenn es hart auf hart kommt, reicht es, wenn Du einen kleinen Formfehler gemacht hast, um verknackt zu werden. Und da habe ich so gar keine Lust drauf.

Naja, ich wollte eben zu der Eintragung berichten.

Gruß Jörg
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