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df_vx
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 19:49:05    Titel: Antworten mit Zitat
 
Und was genau gibt der Prüfer einem dann mit um die Zulassungsstelle davon zu überzeugen, das zu ändern?
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Dieter
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BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 19:53:47    Titel: Antworten mit Zitat
 
Dann zur Info, als ich eine andere Reifengröße bei meiner MZ ETZ 250 hab eintragen lassen, stand plötzlich der Satz mit der Reifenbindung im Schein. Nur die gab es für die Emme noch nie. Also Schwachsinn +


Gruß
Dieter
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msa13
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BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 20:18:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 19:49:05 Titel: Antworten mit Zitat

Und was genau gibt der Prüfer einem dann mit um die Zulassungsstelle davon zu überzeugen, das zu ändern?


2 Blatt Papier :

1x Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §15 (1) FZV

1xBestätigung gemäß § 15 FZV

Bei der Berichtigung steht dann das die unter Ziffer 22 stehenden Angaben müssen gestrichen werden.

so jetzt bin ich aber wirklich raus Smile
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UweS
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BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 20:51:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich finde die Info mit der Änderung über § 15 FZV sehr interessant, werde mal mit meinem Prüfer des Vertrauens drüber reden.

Das ist zwar mit Sicherheit nicht die angedachte Version einer Lösung, aber vielleicht eine gute Möglichkeit. Befürchte allerdings das viele Prüfer eher die Abnahme nach $ 19 StVZO bevorzugen, zumindest falls das so von den Gremien als Lösung vorgeschlagen wurde, aber das wissen wir ja noch nicht. Na, wir werden ja sehen.
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Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Kasselbiker
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BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 23:26:31    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin,
die FZV regelt doch nur die Zulassung. Die Zulassungsstelle wird m.E. ein Gutachten verlangen.
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msa13
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BeitragVerfasst am: Sa März 08, 2025 06:45:45    Titel: Antworten mit Zitat
 
BeitragVerfasst am: Fr März 07, 2025 23:26:31 Titel: Antworten mit Zitat

Moin,
die FZV regelt doch nur die Zulassung. Die Zulassungsstelle wird m.E. ein Gutachten verlangen.


Es handelt sich doch um ein Gutachten des TÜV erstellt nach § 15 zur Änderung des Fahrzeugscheins.

Für mich ist das Thema damit beendet,

kann ja jeder für sich probieren.

Auf meinen Termin zur Änderung des Fahrzeugscheins beim Bürgeramt muss ich jetzt

!nur" nich 2 Wochen warten....... Smile
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Kasselbiker
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BeitragVerfasst am: Sa März 08, 2025 10:59:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
Okay! Dann bin ich mal gespannt und drücke Dir die Daumen!
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Dieter
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BeitragVerfasst am: Sa März 08, 2025 11:18:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wie schon oben geschrieben. Dann musst du beim EIntragen am Amt aufpassen. Die tragen das jetzt wohl automatisch bei Änderungen in den Papieren wieder ein, egal ob es passt oder nicht. Zumindest bei uns.

Gruß
Dieter
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UweS
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BeitragVerfasst am: So März 09, 2025 11:04:17    Titel: Antworten mit Zitat
 
Die Lösung scheint sich langsam und schleichend zu verbreiten.

Schaut mal unter Support/Reifenliste/Bridgestone

https://motorradfreigaben.info/#suche

Rückmeldung vom BVDM ebenfalls erhalten:

Die TÜV Organisationen sollten die Informationen eigentlich schon intern alle erhalten haben, die entscheidende Sitzung findet erst noch diesen Monat statt, dann Berichtet auch der BVDM.

Na dann
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Uwe

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UweS
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BeitragVerfasst am: So März 09, 2025 11:08:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Dieter hat Folgendes geschrieben:
Dann zur Info, als ich eine andere Reifengröße bei meiner MZ ETZ 250 hab eintragen lassen, stand plötzlich der Satz mit der Reifenbindung im Schein. Nur die gab es für die Emme noch nie. Also Schwachsinn +


Gruß
Dieter


Da gibt es doch eine logische Antwort dafür (Auszug aus dem Text von Bridgestone)

Der Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ist keine Reifenbindung, sondern der Hinweis an den Nutzer oder den Sachverständigen, ggf. die Betriebserlaubnis einzusehen.

Lachen erlaubt Laughing
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Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Frank_#62
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BeitragVerfasst am: Di März 11, 2025 22:38:14    Titel: Antworten mit Zitat
 
UweS hat Folgendes geschrieben:
Der Satz "Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" ist keine Reifenbindung, sondern der Hinweis an den Nutzer oder den Sachverständigen, ggf. die Betriebserlaubnis einzusehen.

Und wenn das in der Zulassungsbescheinigung nur entfernt wird, steht die Reifenbindung immer noch in der Betriebserlaubnis.

Am besten wäre, wenn Suzuki die Reifenbindung streicht oder sie generell nicht mehr gelten. Das hatte Sachs schon vor vielen Jahren gemacht.

Es ist aber auch jeden Fall ein riesiger Fortschritt zur sinnfreien alten Regelung.
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SörenD
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BeitragVerfasst am: Mi März 12, 2025 12:12:11    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hab heute mal beim TÜV in Bonn nachgefragt:

1. Reifenfabrikatsbindung austragen geht prinzipiell.

2. Aber nur bei Prüfung vor Ort (hatte die VX nicht dabei), da der Prüfer nachmessen will, ob der Abstand Reifen-Fahrwerk ausreichend ist. Aus meinen Einwand, dass das ja nur für den einen Reifen aussagekräftig wäre, kam eine etwas indifferente Aussage, dass eben ausreichend Abstand da sein müsste, um auch andere Reifenhersteller, deren Reifen bei gleichen Diemsionen ggf. etwas breiter bauen, zu berücksichtigen.

Wenn man allerdings einen Reifen fährt, der sowieso schon etwas breiter baut als andere, was dann? Der wäre ja eine schlechte Referenz.

Scheint also Ermessenssache zu sein. Ich fahre übrigens Heidenaus; der Abstand hinten links zur Schwinge ist etwas weniger als 1 cm.

Wie ist bei Euch der Abstand?

Grüße,
Sören
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VX-Hornet
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BeitragVerfasst am: Mi März 12, 2025 21:40:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Sören,

ich habe letztens mit meinem DEKRA-Prüfer gesprochen wegen der Reifenbindung austragen. Der hat gesagt, jeder Prüfer macht das etwas anders Laughing Rolling Eyes
Der hat gesagt, es müssen Reifen montiert sein, die in der Dimension so in der Zulassung stehen. Gut wäre auch wenn es dazu eine Empfehlung vom Reifenhersteller gibt.
Dann wird geprüft ob ausreichend Freigängikeit seitlich und nach oben vorhanden ist. Wenn das passt, werden noch paar Fotos gemacht und die Reifenbindung ausgetragen.
Dann kann man wie bei einem modernen Motorrad mit E-Zulassung jeden Reifen fahren der in der Dimension passt und E-Zugelassen ist.
Der Prüfer hat mir erklärt, das alle E-zugelassenen Reifen soweit genormt sind, dass wenn die vorgegebenen Freigängigkeiten eingehalten werden, es keine Probleme mit Reifen unterschiedlicher Hersteller geben müsste.
Bei einem moderenen Motorrad ist es auch so. Der der die Räder einbaut, hat zu prüfen ob genügend Freigängigkeit vorhanden ist.

Ich hoffe das war verständlich.

Gruß Marcus
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SörenD
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BeitragVerfasst am: Do März 13, 2025 08:11:10    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Marcus,
danke und ja, verstehe ich. Ich habe den Prüfer so verstanden, dass er die Variation der tatsächlichen Breiten der verschiedenen Hersteller berücksichtigen will, wie auch immer er das machen will. Wenn man sich das hier anschaut
https://bikereifen24.de/motorrad-reifenmagazin/supermoto-reifen-datenbank-gewicht-masse/?srsltid=AfmBOopMQ9Ng6ENWbn41YiJXBIqd0sT7qgbnBj1enXhkG3r0HHGDw0kH
ist das nachvollziehbar, da gibt es Unterschiede von mehr als 1 cm.
Wenn also mein Heidenau K68 (den gibt es auch schon seit Jahren nicht mehr Rolling Eyes ) schmal bauen würde (was ich nicht weiß) und der Reifen trotzdem nur ca. 8mm Abstand zur Schwinge hat, könnte es mit einem breit bauenden 150er Reifen schon Probleme geben.
Daher meine Frage, wie dieser Abstand mit anderen Reifen so ist. Da ich aufgrund des Reifenalters sowieso bald wechseln muss, würde ich mir einen "schmalen" 150er aussuchen und mit diesem die Austragung versuchen.
Viele Grüße, Sören
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SörenD
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BeitragVerfasst am: Do März 13, 2025 09:26:02    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich habe bei verschiedenen Herstellern die Daten angefordert und auch schon einige Antworten erhalten, die ich hier einstelle, wenn ich sie alle habe.
Grüße, Sören
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UweS
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BeitragVerfasst am: Do März 13, 2025 13:01:16    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also im Falle das dir die Reifenhersteller mehr als die Hersteller Bescheinigungen oder Service Informationen zukommen lassen wird es Interessant. In den Bescheinigungen und Informationen steht ja lediglich drin welcher Reifen passt, das Ganze aber ohne Maßangaben.
Bescheinigungen und teilweise auch die Service Informationen findet man bei den meisten Herstellern frei zugänglich auf ihren Homepages.

Nachtrag
Die Hersteller ändern gerade Stück für Stück ihre Dokumente, wird wohl noch ein wenig dauern bis alle auf dem neuen Stand sind.
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Gruß aus Mittelerde
Uwe

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SörenD
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BeitragVerfasst am: Do März 13, 2025 13:19:59    Titel: Antworten mit Zitat
 
Metzeler, Dunlop und Heidenau haben schon die realen Maße geschickt, Pirelli und Bridgestone fehlen noch.
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UweS
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BeitragVerfasst am: Do März 13, 2025 15:08:12    Titel: Antworten mit Zitat
 
SörenD hat Folgendes geschrieben:
Metzeler, Dunlop und Heidenau haben schon die realen Maße geschickt, Pirelli und Bridgestone fehlen noch.


Das ist sehr gut, bisher hatte ich nur die Service Informationen von Dunlop, da stehen doch alle Maße und Angaben drin.

Ich hoffe das mit der neuen Regelung noch mehr Hersteller das Ganze online stellen. So oder so sollten wir dann mal die Dokumente im Support/Reifenliste
hinterlegen, muss ja nicht Jeder einzeln Abfragen falls es keinen Link von den Herstellern gibt.
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Frank_#62
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BeitragVerfasst am: Do März 13, 2025 23:00:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
SörenD hat Folgendes geschrieben:
Metzeler, Dunlop und Heidenau haben schon die realen Maße geschickt, Pirelli und Bridgestone fehlen noch.

Super Very Happy
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