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Geens VX-Rookie
Anmeldedatum: 14.02.2014 Beiträge: 33 Wohnort: Selb
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Verfasst am: Mo März 05, 2018 19:27:13 Titel: Tag der ersten Zulassung |
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Habe vor geraumer Zeit eine VX erworben und heute sehe ich, dass im Brief keine Angabe für Tag der ersten Zulassung eingetragen ist!
nüschd! ... schon mal jemanden passiert? welche Folgen hat das?
Wie kann ich das feststellen? Hat die Zulassungsstelle geschlafen?
..über Fahrgestellnummer herauszufinden? _________________ Eine VX ist erst dann interessant wenn sie als VX nicht erkennbar ist |
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Pit460 VX-Geselle
Anmeldedatum: 24.02.2018 Beiträge: 274 Wohnort: Essen
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Verfasst am: Di März 06, 2018 06:58:11 Titel: |
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Schau mal auf den KFZ Schein oben links, kann mir nicht vorstellen das die Zeile leer ist. _________________ Gruß, Peter |
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Geens VX-Rookie
Anmeldedatum: 14.02.2014 Beiträge: 33 Wohnort: Selb
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Verfasst am: Di März 06, 2018 10:20:56 Titel: |
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Hi Peter, ich habe leider nur den KFZ-Brief und an der Stelle ist es leer. _________________ Eine VX ist erst dann interessant wenn sie als VX nicht erkennbar ist |
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Pit460 VX-Geselle
Anmeldedatum: 24.02.2018 Beiträge: 274 Wohnort: Essen
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Verfasst am: Di März 06, 2018 10:56:54 Titel: |
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Keinen Schein?
Meines Wissens brauchst Du den zur Anmldung, kann mich aber auch täuschen. Ruf den Verkäufer doch mal an. _________________ Gruß, Peter |
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Geens VX-Rookie
Anmeldedatum: 14.02.2014 Beiträge: 33 Wohnort: Selb
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Verfasst am: Di März 06, 2018 15:35:22 Titel: |
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Ja, Schein benötigt man. Wenn man den aber nicht hat kostet dies mehr, oddrrrr? trotzdem möglich? _________________ Eine VX ist erst dann interessant wenn sie als VX nicht erkennbar ist |
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Dieter VX-König
Anmeldedatum: 13.08.2012 Beiträge: 1080 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: Di März 06, 2018 18:59:44 Titel: |
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Frag doch mal bei der Zulassungsstelle nach. Eventuell haben die die Daten doch noch.
Gruß
Dieter _________________ VX800 Gespann mit GT2000
Fahrer 1621
http://www.vx800.de/viewrider.php?id=1621 |
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UweS VX-Meister
Anmeldedatum: 10.05.2008 Beiträge: 953 Wohnort: Bad Homburg
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Verfasst am: Di März 06, 2018 20:58:38 Titel: |
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Moin,
Auszug von der Zulassungsstelle im Hochtaunuskreis
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. der Fahrzeugschein gestohlen wurde oder sonst in Verlust geraten ist, muss ein Ersatzdokument beantragt werden.
Vorzulegen bei Verlust:
Eidesstattliche Versicherung (EV) des für den Verlust Verantwortlichen (abzugeben vor einem Notar oder bei der Zulassungsbehörde; hierzu ist die persönliche Vorsprache unter Vorlage des gültigen Personalausweises – siehe Nr. 2 – erforderlich)
Mit freundlichen Grüßen
Uwe
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