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Reifeneintragung ab 2020

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UweS
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2020 15:28:24    Titel: Reifeneintragung ab 2020 Antworten mit Zitat
 
Hallo Gemeinde,
hab mal das Thema hier neu aufgemacht. Es wurde ja schon öfter darüber geschrieben, diskutiert und philosophiert, aber das ist jetzt erst mal Vergangenheit.
Ich schreibe hier nur mal die aktuellen Fakten und Aktionen auf welche ich in letzter Zeit zusammen getragen habe.

Angestachelt durch die letzte Meldung des WDK (Wirtschaftsverband der Kautschuk Industrie), und der Tatsache das ich dieses Jahr nur "einfach TÜV" bekommen habe da meine Reifen DOT 19 waren.

https://www.wdk.de/zweiradreifen-unterseite-von-reifentechnik

und die bekannte Info vom ADAC

https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad/reifenfreigaben-motorraeder.pdf

hab ich mal ein wenig tiefer in die Materie rein geschaut.
Die uninterpretierte Aussage in dieser Sache steht ja im Verkehrsblatt des Kraftfahrtbundesamtes Heft 15/2019 und ist Stein des Anstoßes. Hier Seite 531 mit der wichtigen Stelle markiert.



Fakt ist also, Freigaben zählen nicht mehr, Eintragung erforderlich. Punkt.
Kann man so hin nehmen, muss man aber nicht.

Ich wollte wissen warum, und/oder was man dagegen unternehmen kann.

Idee: Fabrikationsbindung VX 800 austragen, b.z.W. ist es vielleicht Möglich sie anzufechten und/oder für Nichtig zu erklären.

Also Rücksprache mittels mehrerer Mails und Telefonate mit Suzuki Deutschland. Ergebniss:

1 . Markenbindung zurück nehmen dürften sie nicht aus rechtlichen Gründen.

Hab ich mal so hingenommen, probier das aber noch über das KBA zu klären.

2 . Eine Aushändigung der Betriebserlaubnis F399 ist ihnen nicht gestattet.

Glaub ich nicht. Nach Rücksprache mit der Zulassungsbehörde ist der Besitzer der Betriebserlaubnis in diesem Fall Suzuki und kann das Dokument herausgeben. Man bekommt ja auch ABE`s vom Hersteller wenn man sich z.B. einen anderen Lenker holt. Nur so als Beispiel. Wollte halt genau wissen was da drin steht, vor allem ob die Markenbindung Bestandteil der Erteilung war oder von Suzuki angehängt wurde. Dies wäre ein Ansatzpunkt zur Löschung. Laut Aussage Zulassungsbehörde können sie nur sehen welche Reifen erscheinen wenn sie die F399 aufrufen um die Daten in die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 zu übernehmen. Interessanter weise ist das aber je nach Schlüsselnummer verschieden, daher meine Skepsis.

3. Aussage Suzuki: In der F399 stehen die Reifen, welche auch auf der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Suzuki stehen. Ist ein älteres Dokument, siehe hier.



Suzuki versicherte mir das dieses Dokument aktuell in Überarbeitung ist und mit den aktuellen Reifen und rechtlichen Hinweisen in Bälde zur Verfügung steht.
Da bin ich mal gespannt.

So. Also das Thema Suzuki ist bis dahin erst mal durch.

Nächste Idee: Wie weit sind der WDK und die Reifenhersteller mit ihren Verhandlungen mit dem KBA b.z.W. Verkehrsministerium?

Also Kontakt mit WDK aufgebaut. Nach ausgiebigen ausführlichem Mail Verkehr, der im übrigen sehr ausführlich, sachlich und freundlich statt fand, kam es letztendlich auch noch zu einem längeren sehr netten Telefonat.

Hier bestätigte mir der Mitarbeiter das es wohl von ihrer Seite keine Möglichkeit mehr gibt an der aktuellen Sachlage etwas zu ändern. Die zähen Verhandlungen mit dem KBA und den Prüfdiensten waren wohl ziemlich turbulent und schlussendlich mit verhärteten Fronten beendet worden.

Der WDK bestätigte mir auch nochmal schriftlich seine letztendliche Stellungnahme die ich mit freundlicher Genehmigung hier offenlegen darf.

Leider ist es, wie Sie es darstellen. Das letzte Wort ist gesprochen und das Verkehrsministerium lässt in dem Sachverhalt nicht mehr mit sich verhandeln.
Die technischen Dienst haben somit grundsätzlich das letzte Wort – auch was den Umfang der Abnahme angeht. Dies trifft vor allem für Ihren Fall zu, wenn es um Fahrzeuge geht die noch nicht die aktuelle EU-Typgenehmigung besitzen.
Wenn das Fahrzeug eine Freigabe nach neuester Typgenehmigung hat, ist die Freigängigkeit für alle Reifen (der gleichen Dimension) die UN-R75 Typgenehmigt sind, gegeben. Bei älteren Fahrzeugen, bei denen eine Dimension zusätzlich freigegeben worden ist oder nachträglich eingetragen wurde, ist nicht gewährleistet, dass ein Reifen der gleichen Dimension, aber einer anderen Marke oder Produktreihe, auch passt.
Dies liegt daran, dass der Prüfer per se nicht die generelle Freigängigkeit nach UN-R75 prüft, sondern nur für dieses spezielle Produkt. Die generellen Toleranzen bedingen aber, dass andere Produkte innerhalb der Maximaltoleranzen andere, größere Abmaße aufweisen können.
Die Reifenhersteller stellen aktuell Service-Informationen aus, die allerdings nur „Anhaltspunkt“ für den Prüfer oder Sachverständigen sind. Bitte verwende Sie hier aber die aktuellsten Versionen der Service-Informationen, denn die alten haben keine Gültigkeit mehr.

Die offizielle Stellungsnahme ist nach zu lesen hier

https://www.wdk.de/zweiradreifen-unterseite-von-reifentechnik

und das passende Information Schreiben hier unter Pressemitteilung vom 12.02.2020

https://www.wdk.de/pressemitteilungen-uebersichtsseite

Ok. Thema WDK damit auch erst mal durch.

Nächste Idee:
Was verbirgt sich hinter dem Unterschied zwischen der UN-75 (UN Regel 75) und der Richtlinie 97/24/EG?

Also mal nachgesehen.
Im Großen und Ganzen wird hier alles geregelt was einen Reifen zum Reifen macht.
Wer das genauer nachlesen möchte, bitteschön:

UN Regel 75

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:084:0046:0079:DE:PDF

Richtlinie 97/24/EG

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01997L0024-20090907&from=DE

Hier ist entscheidend Kapitel 1, Anhang 3, Punkt 1.2.3
Genau diesen Anhang gibt es in der UN Regel 75 nicht, und es gibt auch keine Fahrzeugliste nach der es geprüft werden könnte.
Ansonsten sind beide Regelwerke relativ identisch.
Wer jetzt aufgepasst hat, ganz oben im Verkehrsblatt wurde genau die fehlende Prüfung der Freigängigkeit als Argument benutzt zur Aufhebung der Betriebserlaubnis mit der Auflage einer Prüfung durch den Prüfdienst. Nur mal als Erinnerung, kommen wir nochmal drauf!

Nächster Schritt:

Welche Prüfung ist den laut Verkehrsblatt des Kraftfahrtbundesamtes Heft 15/2019 vorgesehen?

Hier steht eigentlich nur das eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §19 nicht mehr ausreicht.
Einzig in der Stellungnahme und Erläuterung des ADAC wird auf eine Prüfung nach §19 StVZO erwähnt.
In der Stellungnahme des WDK wird allerdings auf eine Abnahme im Sinne des §21 StVZO hingewiesen.
Interessanter Weise gibt es darüber aktuell verschiedene Aussagen der Prüfdienste, was wohl auch dadurch begründet ist, das es noch keine neue Arbeitsanweisung gibt.
Wir drehen uns im Kreis.
Wer wissen möchte was die Unterschiede der einzelnen Paragraphen bedeutet kann dies gerne mal probieren selbst zu verstehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Tatsache bleibt, die Kosten einer solchen Prüfung unterliegen bei den Prüfdiensten keiner einheitlichen Gebührensatzung, sondern hier ist „Spielraum“ für individuelle Preisgestaltung.
Hier fehlen mir aber noch einige Antworten der Prüfdienst, aber die hängen anscheinend auch in der Luft, weil, Arbeitsanweisung fehlt.
Wir drehen uns weiter im Kreis.

Nächster Schritt:

Die Reifenhersteller

Hier darf ich ganz klar sagen, alle absolut schnelle, freundliche und verständnisvolle Rückmeldungen. Teilweise schon direkt nach Erhalt einer Mail von mir riefen mich diverse Hersteller zurück.
Resümee, alle sind Unglücklich mit der Situation. Bestätigt haben auch alle das ein Weiterverhandeln mit dem KBA eher aussichtslos ist.
Die Hersteller sind aktuell dabei die Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Herstellerbescheinigungen und Service Informationen umzuschreiben.
Einzig die Firma Goodyear Dunlop hat schon eine.



Der WDK sprach ja auch noch von den Service Informationen.
Die sind vor allem interessant für Besitzer einer "A" welche oft nicht in den Herstellerbescheinigungen erwähnt ist.
Eine Erweiterung der Herstellerbescheinigung seitens Dunlop ist nicht vorgesehen, da es sich ja quasi um ein anderes Fahrzeug handelt.








Wer diese Dokumente als PDF haben möchte gerne PN an mich. Das Dokument ist bei Dunlop eventuell noch nicht verlinkt.
Alle anderen Hersteller arbeiten daran und wollen mir Bescheid geben.
Hier steht leider drin das durch die Umrüstung der Reifen die Betriebserlaubnis erlischt und eine Abnahme nach § 21 StVZO nötig wird. Ob dieser Passus so stehen bleibt oder noch geändert wird, man wird sehen.
Allerdings steht hier auch alles über Freilauf, dynamische Ausdehnung so wie Trag und Geschwindigkeitsindex. Ihr erinnert Euch? Siehe oben „kommen wir nochmal drauf“.

Das heißt für mein Verständnis:
Der Prüfdienst prüft einen geprüften Reifen welcher für das Fahrzeug geprüft wurde und prüft nun ob der geprüfte Reifen Prüfkonform montiert wurde und den geprüften Prüfungen entspricht. (An dem Satz habe ich lange gearbeitet).

Wir drehen uns wie wild im Kreis.

Genau diese Unsinnigkeit ist einer meiner Ansatzpunkte. Mal schauen.

Das ist bisher meine Recherche. Ich warte weiter auf Rückmeldungen, habe Kontakt zu weiteren Prüfdiensten, stehe im Dialog mit dem Initiator der Petition, nerve Suzuki Deutschland, und halt alles Mögliche.
Der nächste große Schritt ist eine direkte Eingabe ans Verkehrsministerium.

Sollte jemand von Euch noch irgendwelche belegbare Informationen oder Aussagen haben die für dieses Thema wichtig und relevant sind, bitte einfach mal mit mir Kontakt aufnehmen.
Besten Dank.

Noch ein paar Hinweise aus rechtlichen Gründen:
Alle Angaben und Aussagen die hier von mir gepostet werden liegen mir in schriftlicher Form vor.
Alle Zitate und Aussagen von Personen sind mit deren Erlaubnis zur Verfügung gestellt worden, auch das hab ich alles Schriftlich.
Alle Links sind öffentlich einsehbar.
Dokumente die ich anbiete sind offizielle Dokument die ich mit Erlaubnis weiterreichen darf.

Ok…..jetzt ist mir nur noch eins Wichtig.
Kommentare wie „macht euch locker Jungs“ , „wo ist das Problem?“ oder „mein TÜV ist da ganz entspannt, der winkt alles durch“ sind zwar Nett zu lesen, bringen aber keine Lösung herbei die Einheitlich von den Prüfdiensten, den Ordnungsbehörden oder den Zulassungsstellen akzeptiert wird. Auch wenn man einen Prüfdienst findet der einem die Reifenbindung austrägt, es ist dann gut Will, und gut Will hilft nicht allen.
Ich suche eine Lösung die Allen hilft und rechtlich abgesichert ist, ohne wenn und aber.
Besten Dank für Euer Verständnis.

Gruß aus Mittelerde
Uwe



Zuletzt bearbeitet von UweS am So Jun 14, 2020 16:47:21, insgesamt einmal bearbeitet
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Gernot
VX-König


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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2020 15:44:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wow - das war Arbeit! Shocked

Vielen Dank für Dein hartnäckiges Engagement, Uwe. Cool

Können wir ja in Goslar nochmal drüber reden... Wink

VG Gernot
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UweS
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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2020 16:49:40    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ups...vor lauter Eifer was vergessen. Hab`s oben editiert (in rot). Embarassed

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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UweS
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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2020 23:05:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin,
hab da noch eine Information was die Prüfdienste betrifft.

Im Beitrag oben spreche ich von der sogenannten "Arbeitsanweisung" bei den Prüfdiensten.
Hierbei handelt es sich um eine bindende "Allgemeine Arbeitsanweisung" des VDTÜV (Dachverband aller Prüfdienste) welche die Art, Umfang und Kriterien durchzuführender Prüfungen betrifft.
Die letzte und immer noch gültige Version ist von 08.2018. Eine neue Arbeitsanweisung ist in Arbeit. Was hier drin steht wird dann sehr spannend. Erst ab diesem Moment sind die Prüfdienste, realistisch betrachtet, in der Lage genauere Angaben über Prüfart, Prüfumfang und Kosten Auskunft zu geben.

Auch hier bleibe ich permanent dran um möglichst früh die Einführung der neuen Arbeitsrichtlinie bekannt zu geben.

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Lui
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 06:50:47    Titel: Antworten mit Zitat
 
Saubere Arbeit!

Danke!!!

Gruß

Lui
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VX........ weil's schön ist!
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 16:55:10    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo! Bin da etwas überfordert .Von Motorradreifen habe ich keine Ahnung Very Happy Very Happy Very Happy Habe in den letzten 4 Wochen 2 ältere Motorräder umgemeldet.Beide Fahrzeuge hatten Reifenbindung eingetragen.Die Zulassungsstelle Herford trägt die Reifenbindung automatisch ohne Anfrage aus..Verstehe das Problem echt nicht.
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UweS
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 17:45:17    Titel: Antworten mit Zitat
 
Na Prima, hat ja über 24 Stunden funktioniert.

UweS hat Folgendes geschrieben:
Ok…..jetzt ist mir nur noch eins Wichtig.
Kommentare wie „macht euch locker Jungs“ , „wo ist das Problem?“ oder „mein TÜV ist da ganz entspannt, der winkt alles durch“ sind zwar Nett zu lesen, bringen aber keine Lösung herbei die Einheitlich von den Prüfdiensten, den Ordnungsbehörden oder den Zulassungsstellen akzeptiert wird. Auch wenn man einen Prüfdienst findet der einem die Reifenbindung austrägt, es ist dann gut Will, und gut Will hilft nicht allen.
Ich suche eine Lösung die Allen hilft und rechtlich abgesichert ist, ohne wenn und aber.
Besten Dank für Euer Verständnis.


Dann können wir das Thema ja zum Abschluss bringen, war ja ganz einfach.

UweS hat Folgendes geschrieben:
Sollte jemand von Euch noch irgendwelche belegbare Informationen oder Aussagen haben die für dieses Thema wichtig und relevant sind, bitte einfach mal mit mir Kontakt aufnehmen.
Besten Dank.


@Willi
poste hier bitte noch die belegbaren Informationen in Form einer gesetzlichen Regelung oder einer Rechtsverordnung die das Austragen bundeseinheitlich bei den Zulassungsbehörden regelt.
Besten Dank

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 18:33:02    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo UweS Diesen hochtrabenden Scheiß kann ich nicht mehr hören.Es gibt eine Zulassungsb,Teil1 (Fahrzeugschein) Genau was da eingetragen ist muss mit meinem Fahrzeug übereinstimmen sonst nichts.So einfach ist das.
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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 20:31:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
Willi Nagel hat Folgendes geschrieben:
Hallo UweS Diesen hochtrabenden Scheiß kann ich nicht mehr hören.Es gibt eine Zulassungsb,Teil1 (Fahrzeugschein) Genau was da eingetragen ist muss mit meinem Fahrzeug übereinstimmen sonst nichts.So einfach ist das.


Hallo Willi,
das ist so nicht ganz richtig - aber dein Glück wenn es bei dir so ist und das die Bindung nicht drin steht.

Es gibt genügend bei denen drin steht: Reifenbindung nach deutscher Betriebserlaubnis oder nach EG Betriebserlaubnis.
Ist bei der VFR genau so - die hat eine deutsche und keine EG Betriebserlaubnis.

Wäre ja zu einfach für die deutschen Behörden ... und glaub mir - kein Prüfer trägt dir einfach die Reifenbindung aus ... hab ich alles schon hinter mir.

da kann man dann jeden Reifen - wenn man die Marke oder den Typ ändert eintragen lassen ....

Andi
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Fährste quer, siehste mehr ...

BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2)
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 20:57:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo! Ein Prüfer kann nichts ein oder austragen .Der Tüv kann nur eine Änderung im Schein vornehmen. Nur!Wer will das wissen!!Bei der Eintragung beim (Prüfer)wer das denn auch ist gibt es eine mündliche Belehrung die Änderung (und das ist rechtlich relevant)direkt auf der Zulassungsstelle im KFZ Brief zu ändern..
Hier wird um nichts ein Fass aufgemacht
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 21:11:57    Titel: Antworten mit Zitat
 
Nebenbei!!Diese Problematik mit Reifen gibt es nur bei den VXern.Alle anderen haben keine Probleme .Irgendwie schon sonderbar .
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VX-Hornet
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 21:55:38    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo,

wenn ein Prüfer eine (Änderungs-)Abnahme ausstellt. zum Beispiel für Reifen
Dann steht da drin wie schnell das in der Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) geändert werden muss. Entweder unverzüglich (das wäre dann innerhalb von 2-3 Tagen, steht auch dabei) oder wenn das nächste mal die Zulassungsbescheinigung geändert wird.
Eine sogenannte 21er Abnahme, also eine Einzelabnahme, ist immer unverzüglich einzutragen.
Wenn eine Abnahme die unverzüglich einzutragen ist, nicht eingetragen wird, kann es passieren das bei der nächsten Hauptuntersuchung diese Abnahme nicht anerkannt wird.
Die Zulassungsbehörde kann es auch ablehnen, die Änderung einzutragen, wenn die Beispielsweise schon ein halbes Jahr her ist. Beide Fälle hab ich aber noch nicht erlebt, bis jetzt waren Prüfer und Zulassungsstelle in solchen Fällen sehr kulant.
Wenn ich hier was falsch angegeben habe, bitte berichtigen.
Das Problem der Reifenbindung kenne ich eigentlich von fast allen Motorrädern mit ABE, also einfach gesagt, vor 2000 zugelassen. Da achten die Prüfer auch immer genau drauf und wollen eine Freigabe zu den montierten Reifen sehen. Bei neuen Reifen, wäre das dann die Abnahme.

Gruß Marcus
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 15, 2020 23:33:49    Titel: Reifenbindung Antworten mit Zitat
 
Hi zusammen,

das Thema hat durchaus Brisanz und sollte nicht bagatellisiert werden. Daher finde ich es großartig, wie sich Uwe hier um eine rechtsichere Klärung bemüht. Nichts ist nerviger, als bei der TÜV Abnahme, mit einer sonst einwandfreien VX wegen scheinbar od. tatsächlich illegaler Bereifung Stress zu bekommen. Das braucht niemand und will niemand. Daher bleib dran Uwe. Es lohnt sich, für dich und alle anderen. Danke.

Gruß
Joachim
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: Di Jun 16, 2020 00:14:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo!Kurze Frage.Was ist der TÜV?Der TÜV prüft in der Regel jedes Jahr oder alle 2 Jahre den Istzustand auf Verkehrstüchtigkeit und erteilt eine Plakette.Eine Stunde später nach der Abnahme habe ich breite Reifen aufgezogen einen neuen Lenker angebaut und den DB Killer entfernt .Dann fahre ich in eine Kontrolle.Peng!!Kein Problem .War ja gerade nachweislich beim TÜV. Wink Wink Wink Wink
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Jose28
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BeitragVerfasst am: Di Jun 16, 2020 07:15:35    Titel: Betrachtungsweise Antworten mit Zitat
 
Willi Nagel hat Folgendes geschrieben:
Hallo!Kurze Frage.Was ist der TÜV?Der TÜV prüft in der Regel jedes Jahr oder alle 2 Jahre den Istzustand auf Verkehrstüchtigkeit und erteilt eine Plakette.Eine Stunde später nach der Abnahme habe ich breite Reifen aufgezogen einen neuen Lenker angebaut und den DB Killer entfernt .Dann fahre ich in eine Kontrolle.Peng!!Kein Problem .War ja gerade nachweislich beim TÜV. Wink Wink Wink Wink


Hallo Willi,

so kann man das auch machen... Very Happy Erinnert mich an meine ,,wilde Zeit´´ Anfang der Siebziger. Flachliegend auf dem Tank, Magura Stummel, Flöte raus, großes Ritzel und die 50iger lief echte 96,7... Very Happy
Heute, 50 Jahre später, hab ich es gerne gemütlicher, sicherer, konfliktfreier. Toll, dass du dir das jugendlich rebellische über die Jahre bewahrt hast.
Find ich gut...

Beste Grüße
Joachim
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Dieter
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BeitragVerfasst am: Di Jun 16, 2020 07:28:12    Titel: Antworten mit Zitat
 
Das Problem betrifft z.B. meine ETZ250. Da sind noch die alten Reifengrößen eingetragen. Ich fahre aber schon länger die modernen Reifengrößen die sogar von MZ frei gegeben wurden. Dort denke ich über neue Reifen nach. Letztens war ich bei der Dekra und der wollte mir nicht nur die Größe sondern direkt den konkreten Reifen eintragen, obwohl ich auch die Herstellerfreigabe für die Größen vorgelegt habe.

Gruß
Dieter
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VX-Hornet
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BeitragVerfasst am: Di Jun 16, 2020 22:22:53    Titel: Antworten mit Zitat
 
Willi Nagel hat Folgendes geschrieben:
Hallo!Kurze Frage.Was ist der TÜV?Der TÜV prüft in der Regel jedes Jahr oder alle 2 Jahre den Istzustand auf Verkehrstüchtigkeit und erteilt eine Plakette.Eine Stunde später nach der Abnahme habe ich breite Reifen aufgezogen einen neuen Lenker angebaut und den DB Killer entfernt .Dann fahre ich in eine Kontrolle.Peng!!Kein Problem .War ja gerade nachweislich beim TÜV. Wink Wink Wink Wink


Hallo Willi,

gute Idee. Aber da sind schon viele drauf gekommen. Und wenn die netten Herren in Blau der Meinung sind das das was du da fährst nicht zulässig ist und du keinen entsprechenden Gutachten oder Abnahmen mit dir führst, haben diese die Möglichkeit dir die Weiterfahrt zu untersagen. Dann wird das Fahrzeug zu einer entsprechenden Prüfstelle von TÜV/DEKRA verbracht und alles nochmal geprüft.
Das kann dann teuer werden.
Die meisten Polizisten werden schon etwas kulant sein, aber man muss es nicht übertreiben.

Ich will auch nicht wissen was passiert wenn man bei einem evtl glimpflichen Sturz (aus welchen Gründen auch immer) andere Passanten mit abräumt und dann nachträglich von einem Gutachter festgestellt wird das du die Reifen an deinem Motorrad nicht fahren durftest bzw nicht abgenommen sind.

Mein Opa hat immer gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich denke das ist heute noch so.

Daher danke an Uwe das du dich so um das Thema kümmerst.

Gruß Marcus
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UweS
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BeitragVerfasst am: So Jul 26, 2020 23:41:52    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin Gemeinde,
hier ein weiteres Update.

Die von Suzuki angekündigte überarbeitete Reifenliste wird es nicht geben.
Auszug aus der Mail mit Suzuki Motorrad:

„Wir können Ihnen nochmals bestätigen, dass es seitens Suzuki definitiv keine Überarbeitung der Reifenfreigaben oder Anpassung geben wird.

Wie bereits schon erwähnt, seit 2007 fährt Suzuki keine eigenen Freigaben mehr. Dies wird nun von der Reifenindustrie eigenständig durchgeführt.

Wir bedauern nochmals Ihnen nicht weiterhelfen zu können, aber an diesem Sachverhalt wird sich seitens Suzuki Deutschland nichts ändern.“


Ich sag mal, kein Kommentar meinerseits.

Ich steh ja schon seit längerer Zeit in Kontakt mit dem Initiator der Petition gegen besagte Regelung. Über diese Schiene kam jetzt auch die erste Rückmeldung des BMVI.
Kurz gesagt, man hat wieder einmal nur auf die neue Regelung des Verkehrsdatenblattes hingewiesen ohne auch nur ansatzweise auf die Problematik direkt zu Antworten. Zu verstehen war hier aber auch das der BMVI den Prüfdiensten hier sehr freie Hand in der Auslegung der Verfahren anhand gibt. Gut sprich, was der TÜV sagt wird auch so gemacht.


Diese Rückmeldung des BMVI wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber keineswegs so hingenommen. Es gab ein weiteres Schreiben an den BMVI, hier ist aber noch keine Rückmeldung erfolgt.
Geärgert hat mich persönlich der Hinweis des BMVI das selbiger ja ach so viel dafür macht um ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen auf Grund von Lärmbelästigung zu vermeiden.
Zeigt mir nur wie die Prioritäten der verschiedenen Themen gewichtet sind.

Und zu guter Letzt,
in der allgemeinen Arbeitsanweisung der TÜV Organisationen ist definitiv von der Alleinstellung der Prüforganisationen zur Beurteilung von Reifen Eintragungen die Rede.
Man spricht den Reifen Herstellern absolut ab einen Reifen in Bezug auf die Freigängigkeit zu Genehmigen. Prüfen und in den Herstellerbescheinigungen angeben können sie es zwar, aber nur ein TÜV Prüfer darf es Genehmigen.
Hier spürt man ganz klar auf welchem hohen Ross die Prüforganisationen sitzen und der BMVI wäscht seine Hände in Unschuld und ist anscheinend nicht gewillt daran etwas zu ändern.

Kleiner Tipp am Rande.
Schaut euch mal die neuen Herstellerbescheinigungen der verschiedenen Reifenhersteller an. Hier sieht man recht deutlich was mittlerweile alles so geprüft und niedergeschrieben wird, aber halt noch vom TÜV abgesegnet sprich Genehmigt werden muss.
Im übrigen ist bei allen Herstellern mittlerweile auch eine Info hinterlegt welche die neuen Regelungen betrifft.

Wenn`s was Neues gibt melde ich mich wieder

Gruß aus Mittelerde
Uwe

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Jose28
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Beiträge: 1289

BeitragVerfasst am: Mo Jul 27, 2020 03:25:17    Titel: Reifenfreigaben Antworten mit Zitat
 
Hallo Uwe,

ein beachtliches Engagement, das du an den Tag legst. Das Thema ist auch lohnenswert. Leider ist es so, dass Suzuki das deutsche Käuferklientel nicht so wichtig ist. Schon gar nicht die Halter eines seit 24 Jahren verabschiedeten Modells. Der TÜV verteidigt sein Hoheitsmonopol und hört hauptsächlich die Kassen klingeln. Die Politik macht Klientelpolitik und greift nur dort ein, wo große Mengen an Wählerstimmen wegzubrechen drohen. Insgesamt eine feindliche Umgebung für Motorräder und deren Besitzer. Trotz allem muss man Flagge zeigen, wie bei der Aktion gegen Wochenend Fahrverbote. Wer nichts unternimmt, hat nichts zu erwarten. Wer was unternimmt, vielleicht ebenfalls nicht. Aber er hat es zumindest versucht. Und das ist das Mindeste, was man tun sollte.

Gruß
Joachim
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BeitragVerfasst am: Mo Jul 27, 2020 08:45:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
out of Topic =
Uwe ? Schlafprobleme ? 0:41 war das ??
Joachim ? Frühaufsteher ?? 4:25
Smile Smile

und zurück zum Thema :
Mir ist der Laden hier in Deutschland insgesamt zu kompliziert. Das ließt sich so Sinnfrei. Ich mag mich da gar nicht mit ernsthaft beschäftigen….. Sad
Gruß
Peter
_________________
Wer glaubt dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.
(Fahrer 1752)
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