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james
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Dez 02, 2024 08:53:35    Titel: TÜV , Ochsenaugen, Löcher in den Lenker Bohren und ???? Antworten mit Zitat
 
Guten Morgen VXler
Nach dem Desaster mit den Reifen; hin und her , erlaubt nicht erlaubt zum Schluss alles i.O. aber recht teuer Rolling Eyes
Hier mein neustes Problem: ich hätte gerne wieder Lenkerendenblinker (Geschmackssache), in meinen Papieren sind diese sogar eingetragen,
Meine erste Frage: Wieso sind die eingetragen, ist das üblich?
Zurück zum Problem um wieder Leb. zu verwenden müsste ich Löcher in den Lenker, kein original L. bohren , was mir aber vom TÜV untersagt wurde.
Meine zweite Frage : sind im original Lenker Löcher serienmäßig vorhanden ?
3. hat ein VXler hier eine Idee wie ich das gelöst bekomme ohne mir den identischen Lenker mit Löcher zu kaufen und eintragen zu lassen ?
L.G. aus dem Sauerland Stefan
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Lui
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: Mo Dez 02, 2024 09:57:50    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ich habe Lenkerenden dran, Löcher dafür gebohrt. Noch nie Probleme mit dem TÜV gehabt. Eintragen musste ich nix, hab die nun schon so 15 jahre dran (Kellermann)

Gruß Lui
_________________
VX........ weil's schön ist!
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Meikel
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BeitragVerfasst am: Mo Dez 02, 2024 15:40:33    Titel: Textpassage aus einem LSL Teilegutachten Antworten mit Zitat
 
Moinsen

Hier mal ein Textauszug aus einem LSL Teilegutachten für Rohrlenker :

Grundsätzlich ist es zulässig eine Bohrung in der Größe von Ø 5mm
für die Fixierung der Schaltereinheiten im Abstand von ca. 150mm vom Lenkerende anzubringen.
Für die Durchführung von Kabeln für Lenkerendenblinker kann in diesem Bereich ebenfalls eine Bohrung von max. 5mm eingesetzt werden.
Zwischen den Lenkerklemmen ist es nur dann zulässig eine Bohrung anzubringen, wenn

- der Durchmesser von 5mm nicht überschritten wird.
- wenn nicht mehr als zwei Bohrungen und diese mittig dicht nebeneinander zwischen den Klemmböcken angeordnet werden
- die Lenkerklemmen fest mit der Gabelbrücke verbunden sind ( Keine Gummilagerung ! )
- bei Stahllenkern der Innenbereich der Bohrung gegen Rost geschützt wird


Ich würde die Kabel direkt zum Blinklichtschalter am Lenker führen.
Dann ist nur eine Bohrung, im unmittelbaren Bereich des Blinklichtschalters notwendig
und die Kabel sind nicht im Sichtbereich Wink
_________________
MEIKEL

Hab keine VX, leider
Ein wahrer Japanischer Kardantourer muß einfach 4 Zylinder und 1100 ccm³ haben *grins*
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VX-Hornet
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Dez 02, 2024 22:17:47    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Stefan,

so wie Meikel schon schreibt, steht es auch in meiner ABE von LSL.
also am besten in die ABE von deinem Lenker gucken. Dann kann theoretisch auch der Prüfer nix dagegen haben. Im Fall der Fälle, dann einfach ABE vorzeigen. Ich gehe davon aus, das der Lenker bei dir auch in die Papiere eingetragen wurde. Wenn da nicht explizit im Text ausgeschlossen wurde Löcher zu bohren, sollte es erlaubt sein.
Blinker die du bei uns in D bei einem ordentlichen Händler kaufst, sind normalerweise alle mit E-Nummer. Dann brauchen die nicht eingetragen werden. Sollte auch so in der Beschreibung stehen.

Gruß Marcus
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james
VX-Geselle


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Beiträge: 467

BeitragVerfasst am: Di Dez 03, 2024 17:26:02    Titel: Antworten mit Zitat
 
Guten Abend VXler
Vielen Dank für eure Tipps. Für meinen Lenker gab es keine ABE nur ein Teilegutachten, ich habe den Lenker mit dem Gutachten und einer "Einzelabnahme" eintragen lassen.
Die Ochsenauge der Firma Hella, waren bereits eingetragen, als ich das Moped vor 6 Jahren gekauft habe.
Ich werde in den nächsten Tagen in das Gutachten schauen und/oder kurz bei FEHLING anhalten und nachfragen ( wir sind fast Nachbarn) und die sind immer recht nett, auch wenn, man in der Firma einfach mal vorbeischaut.
L.G. aus dem Sauerland Stefan
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