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Andre_VX
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BeitragVerfasst am: Di März 13, 2007 17:23:18    Titel: Lenker anbauen, ohne explizites Gutachten Antworten mit Zitat
 
Hallo ich habe auf meiner Suche nach einem neuen Lenker eine interessante Neuigkeit. Wenn man einen Lenker kauft, für den es kein passendes Gutachten für eine VX gibt, so kann man sich auf den § 19.2 berufen. Dieser Paragraph sagt aus, dass Motoräder erst ab 1994 aufgelistet sein müssen. Diese Aussage habe ich von einer netten Dame von LSL.
Also kann ich mir jeden Lenker anbauen wie ich lustig bin, solange es irgendwo ein Gutachten für das Teil gibt.

Für alle die es schon wussten, seid mir bitte nicht Böse.

Bis denn dann

Andre
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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Di März 13, 2007 18:21:57    Titel: Re: Lenker anbauen, ohne explizites Gutachten Antworten mit Zitat
 
Andre_VX hat Folgendes geschrieben:
....
Also kann ich mir jeden Lenker anbauen wie ich lustig bin, solange es irgendwo ein Gutachten für das Teil gibt......


Hallo Andre,

die Eintragungspflicht besteht aber dennoch ....

Zitat:

Umfassendere Änderungen und Eintragung nach StVZO §19 Abs. 2 ( „Einzelabnahme“)

Unter diesen "Sammelbegriff" fällt alles andere was das Erlöschen der Betriebserlaubnis betrifft. Einzelabnahmen können nur bei den TP´s durchgeführt werden. Angefangen bei Fahrzeugteilen, die zwar ein TGA haben, aber der Verwendungsbereich nicht eingehalten wird, oder eine Kombination verschiedener Fahrzeigteile mit TGA die sich gegenseitig beeinflussen. (Eine Matrix, welche Teile sich gegenseitig beeinflussen (und eine Abnahme nach StVZO §19 Abs. 2 erfordern) sollte jedem Mitarbeiter einer ÜO haben/kennen)


Im Klartext: du hast für den Lenker ein Teilegutachten - aber der Verwendungszweck (Auflistung im Gutachten) wird nicht eingehalten.
Und die Betriebserlaubnis erlischt wenn du einen anderen Lenker montierst. Also: "Einzelabnahme"

Gruß
Andy
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Fährste quer, siehste mehr ...

BMW F 800 GS und keine Honda VFR 750 F mehr (RC36/2)
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motosite
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BeitragVerfasst am: Di März 13, 2007 19:03:59    Titel: Antworten mit Zitat
 
Für kompetente Aussagen frag beim TÜV - Händler (auch die netten) wollen in erste Linie ihre Teile verkaufen!
Wenn die Auskunft vom TÜV negativ ausfällt, geh einfach zum nächsten.
_________________
Ciao,
Bernhard

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Mirco
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BeitragVerfasst am: Mi März 14, 2007 12:33:30    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Andy,

hmm, Deine Aussage ist mir nicht ganz klar.

Das ich den Umbau z.B. vom Lenker durch einen TÜV, Dekra, GTÜ, etc. Prüfstelle abnehmen lassen muß, verstehe ich.

Aber das mit der Einzelabnahme verstehe ich anders.

Der Sinn einer ABE ist doch, daß das Teil (z.B. Lenker) allgemein für den Nutzung im Straßenverkehr zugelassen ist.

Also, wenn ich einen Lenker mit einer ABE/Teilegutachten habe, dann kann ich den auch an die VX packen.

Der "Überwachungsverein" prüft dann nur noch den ordnungsgemäßen Anbau.

Ich habe mein (Halb)wissen von dieser Seite:
http://www.autoextrem.de/showthread,t-2900.htm

siehe Punkt 4)


Die Einzelabnahme (auf der Seite Punkt 5) ist quasi das gleiche - dürfte nur etwas teurer sein, weil der Prüfer genauer hingucken muß.

Deshalb ist es wohl gut, wenn man eine ABE/Teilegutachten vorweisen kann - mit dem Hinweis, der hier im ersten Beitrag genannt wurde.

Hier mal ein Beispiel eines Teilegutachtes für LSL Lenker:
http://www.louis.de/shop/zusatz/tuv/Teilegutachten_LSL_Lenker_Klemmboecke.pdf

Genau darauf wollte die Dame von LSL wohl hinaus. Ältere Motorräder sind da gar nicht aufgeführt, aber das kann und wird ja nicht heißen, das ich an die gar keine LSL montieren kann?!


Grüße,

Mirco
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hotrod
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BeitragVerfasst am: Mi März 14, 2007 16:38:19    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also, es gibt Lenker (auch Alu) mit ABE und die müssen nicht eingetragen werden. Es ist lediglich die ABE mitzuführen, das ist aber auch mit allen anderen Fahrzeugpapieren so.

Falls es nur ein Gutachten gibt (Hersteller hat sich die ABE-Kosten gespart) muß das Teil halt extra vom Sachverständigen abgenommen und eingetragen werden. Das kostet je nach Aufwand, beim Lenker vielleicht max. 30 Euro schätze ich.

Die Spiegler Lenker haben wohl seit neuestem alle eine ABE dabei (wurde mir so gesagt).

Grüße
Robert
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Mirco
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BeitragVerfasst am: Mi März 14, 2007 17:37:04    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo,

ich wußte nicht, daß Spiegler auch Lenker herstellt - kenne die nur von den Bremsen her.

habe heute in der Pause mal das Internet durchforstet und habe heute wieder etwas gelernt:
Anscheinend ist es so:

Wenn ein Teil
1. eine ABE hat
2. in der ABE explizit steht, daß eine Vorführung nach Anbau nicht notwendig ist, und
3. der eigene Fahrzeugtyp explizit aufgeführt ist,

nur dann ist eine Vorführung = TÜV-Abnahme nicht nötig.

Beispiel:
Lucas Alulenker, hier der link zur ABE für explizit aufgeführte Typen (leider nicht für die VX):
http://www.lucas-bikersworld.com/de/service/index.cfm/page/downloads/mrid/2/cfid/2535506/cftoken/28287024

Auf der Seite ist auch die ABE für Lucas Stahlflexbremsleitungen verlinkt, da ist z.B. auch die ABE aufgeführt.


Ein Teilegutachten ist keine ABE, und entsprechend ist eine TÜV-Abnahme nach Umbau/Anbau immer nötig.

Beispiel:
siehe mein link zu den LSL Lenkern bei Louis.

Warum z.B. bei dem oben verlinkten Teilegutachten für sämtliche LSL Lenker nun dort im Anhang einzelne Typen aufgeführt sind, verstehe ich nicht. Ich habe mir das ganze ausgedruckt und sorgfältig gelesen. An keiner Stelle des Dokumentes werden diese Fahrzeugtypen explizit erwähnt. Heißt auch mit einem dort aufgeführten Krad muß ich mir den Umbau bestätigen lassen.


Wie das mit diesem EG-Prüfzeichen ist, habe ich nicht herausgefunden.


ABER:
Sobald ich eine Stahlflexleitung, für die ich eine ABE habe, und einen Lenker, für den ich eine ABE habe, benutze, muß ich trotzdem beides vorführen. Denn für eine Kombination von beidem gibt es keine ABE, dies muß wieder per Einzelvorführung geprüft werden.

Die spinnen ...

... ich schätze mal, mindestens 50% der Motorradfahrer sind ohne Betriebserlaubnis unterwegs, weil die das nicht wissen. Ich bis heute z.B. auch nicht.

Gruß,

Mirco
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hotrod
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mi März 14, 2007 19:02:29    Titel: Antworten mit Zitat
 
Mirco hat Folgendes geschrieben:
Wie das mit diesem EG-Prüfzeichen ist, habe ich nicht herausgefunden.


ABER:
Sobald ich eine Stahlflexleitung, für die ich eine ABE habe, und einen Lenker, für den ich eine ABE habe, benutze, muß ich trotzdem beides vorführen. Denn für eine Kombination von beidem gibt es keine ABE, dies muß wieder per Einzelvorführung geprüft werden.

Die spinnen ...

... ich schätze mal, mindestens 50% der Motorradfahrer sind ohne Betriebserlaubnis unterwegs, weil die das nicht wissen. Ich bis heute z.B. auch nicht.

Gruß,

Mirco


EG Prüfzeichen ist meines Wissens gleichbedeutend mit einer ABE.


Aber das versteh ich schon, daß man nicht 2 "ABE-Teile" ohne Eintragung einbauen darf. Wenn man sich z.B. eine ABE-Stahlflexleitung vorne einbaut kann es sein daß diese beim normalen Lenker noch super passt - beim 82cm-ABE-Superbikelenker aber vielleicht keinen vernünftigen Lenkeinschlag mehr zuläßt. Das muß dann schon wieder überprüft werden ob alles technisch sauber ist. Unsereins würde sowas gar nicht fahren wenns nciht ordentlich geht; der 18jährige "Superbreiterschneller-Pimpfreak" hätte vielleicht kein Problem damit (bis er auf der Nase liegt).


Servus!
Robert

p.s. Gutes Bsp auch beim Auto: die dicken Distanzscheiben mit ABE und die Alufelgen mit ABE. Insgesamt kann das eine Spurweite ergeben, die jenseits von Gut und Böse liegt. Deshalb muß das neu abgenommen und eingetragen werden.
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