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GGK
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Mo Jul 01, 2013 21:04:01    Titel: Lenker eintragen lassen???? Antworten mit Zitat
 
Moin


Wollte den breiten Lenker von LSL gegen einen komfortableren austauschen und habe diesen hier bei Kleinanzeigen entdeckt. Da der ja auch von einer Suzuki stammt (Bandit) stellt sich mir die Frage ob man den eintragen lassen muss?
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larsen
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BeitragVerfasst am: Di Jul 02, 2013 01:12:43    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ja - Änderungen wie Lenker etc. sind abnahmepflichtig.
Egal ob Hersteller Suzuki oder Zubehör. Es ist nicht das originale Teil für die VX800.
Da es offenbar kein Gutachten besitzt (da Suzuki-Teil) kann es sogar eine Abnahme nach §21 werden (Wiedererlangung der Betriebserlaubnis per Einzelabnahme), statt der Standardnummer §19.3.....

d.h.: §21 ist meist etwas teurer und die Abnahme MUSS schnellstmöglich in den Papieren eingetragen werden, bei Abnahme nach 19.3 wird dies hinten angestellt.....

Ergo: ein Lenker mit Gutachten kann billiger sein und ggf. gibt es eine ABE und eine Abnahme kann u.U. entfallen.
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Eulenspiegel
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BeitragVerfasst am: Di Jul 02, 2013 06:12:32    Titel: Antworten mit Zitat
 
Vielleicht tut's ja auch eine Lenker-Erhöhung um 2cm. Gibt's bei fast jedem Töffhändler für wenig Geld. Wink
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Andy
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 03, 2013 08:41:45    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo zusammen,

hier findet Ihr genaue Infos bezüglich TÜV und Motorradlenker.

Lenker/Hebel/Griffe
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
_________________
Gruß aus der Künstlerkolonie Worpswede
Andy#36
der mit der Z650 RS 50th Anniversary
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moorweb
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GGK
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 03, 2013 11:22:23    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hmmm da steht:

Alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile sein und werden in Verbindung mit einem Teilegutachten oder einer ABE geliefert.

Wenn das ein Original-Lenker von einer Bandit ist, kann man ja davon ausgehen das der geprüft ist.....oder?
Aber ob es für so einen Lenker ne ABE oder Teilegutachten gibt?
Werde mich ma bei meinem TüV Spezi schlau machen......
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Do Jul 04, 2013 19:32:53    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Gilbert,

eintragen lassen kannst du (fast) alles.
Wenn der Bandit-Lenker eine Nummer hat, dann lass dir von einem Suzuki-Händler bestätigen, dass der von einer Bandit stammt.
Oder versuche, ob du die Nummer im Teilekatalog findest und gehst damit zum TÜV.
Sollte auf dem Lenker keine Nummer sein, dann lass dir den Lenker von einem Suzuki-Händler beim TÜV eintragen.
Der TÜV-Prüfer schlägt dann eine Nummer und sein TÜV-Siegel in den Lenker und gut ist.
Aber da kommt dir ein Lenker aus dem Zubehör bestimmt billiger...oder was meinst du Question Wink
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Jürgen

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GGK
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BeitragVerfasst am: Do Jul 04, 2013 20:22:12    Titel: Antworten mit Zitat
 
WupperJoe hat Folgendes geschrieben:

Aber da kommt dir ein Lenker aus dem Zubehör bestimmt billiger...oder was meinst du Question Wink


Haste Recht, das lohnt sich nicht.
Kann ich mir besser sowas holen, mit ABE.
http://www.hein-gericke.de/motorrad-technik/spezifische-fahrzeugteile/lenkung/lenker/superbike-stahl-lenker-chrom.html
Ob der jetzt bequemer ist muss sich denn herausstellen.
Oder ich guck ma nach dem Original-Lenker, aber der ist ziemlich kurz oder?
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: Do Jul 04, 2013 20:57:45    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Gilbert,

wenn ich mich recht erinnere, dann ist der Original-Lenker 71 cm breit (ohne Lenkerenden).
Es gibt auch noch einen höheren Original-Lenker der auf der VS51A Modellreihe montiert war, der ist aber selten zu finden. Wink
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Jürgen

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GGK
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BeitragVerfasst am: Do Jul 04, 2013 21:08:03    Titel: Antworten mit Zitat
 
Könnt mir auch nen Enduro-Lenker druffmachen Cool
http://www.ebay.de/itm/Lenker-Enduro-Rohr-Stahl-schwarz-22mm-213-Tommaselli-/161049471588?pt=Motorrad_Kraftradteile&hash=item257f4bea64
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WupperJoe
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BeitragVerfasst am: So Jul 07, 2013 23:48:15    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Gilbert,

wenn du es komfortabler haben willst, dann würde ich eher den LSL 01 oder den LSL 02 vorziehen. Wink

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Jürgen

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hengo
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BeitragVerfasst am: Mo Jul 15, 2013 09:06:43    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bei einer breite von 865mm wird dann aber problematisch mit den Zügen und Leitungen.

Gruß
Hengo
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GGK
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BeitragVerfasst am: Mo Jul 15, 2013 10:42:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Oh ja der LSL01 sieht klasse aus,und mit den Zügen und Kabeln wirds wohl keene Probleme geben,habe jetzt den LSL00 druff und der ist 810mm breit.
Eintragen muss ich den denn ja wohl nicht nochma extra oder? Mein LSL ist ja eingetragen.
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S_P_I_R_I_T
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BeitragVerfasst am: Mo Jul 15, 2013 10:56:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
Nicht nur der Hersteller muss identisch sein. Sobald ich einen Lenker mit anderer Nummer aufbaue muss ich den eintragen lassen. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades.

Gruß Andreas
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hengo
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: Mo Jul 15, 2013 11:44:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
Es sei denn der Lenker hat eine ABE.
Die VX steht aber m.W.n. nicht in der ABE von LSL.
Ich hatte damals für den LSL 01 eine unbedenklichkeits bescheinigung von LSL bekommen.
Wenn ich die finde stell ich sie mal hier ein.

Grüßle
Hengo
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