Hearp VX-Rookie
Anmeldedatum: 30.04.2004 Beiträge: 1
|
Verfasst am: Do Jul 22, 2004 06:23:00 Titel: |
|
|
Hallo,
ich stehe vor dem Problem, eine VS51A zu besitzen und in Deutschland freigegebenes Zubhör (Reifen, Stahlflexleitungen usw.) nur mit ABE für die VS51B zu bekommen.
Hat jemand vielleicht einen Tipp, wie ich zu einer Nämlichkeitsbescheinigung komme, die ausweist, daß die beide Typen gleich sind und man das VS51B Zeugs auch bedenkenlos auf der A-Variante einsetzen kann. Leider reagiert mein (jetzt Ex-) Händler meines Vertrauens nicht auf emails :(
Merci!
Hearp |
|