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Mikuni2
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BeitragVerfasst am: Sa Okt 11, 2014 13:28:19    Titel: Kupplungsschaden während Motorradtour Antworten mit Zitat
 
Hallo,

ich lese schon länger im Forum mit, schreibe aber jetzt das erste Mal und habe gleich zwei Fragen.
Ich habe eine wunderschöne silberne VX von 1996 mit knapp 80.000 km und verfüge eher über wenig Schraubererfahrung. Daher habe ich bislang fast alles in einer Suzuki Fachwerkstatt machen lassen. Nur einen Hepco & Becker Träger und eine Bordsteckdose habe ich mal verbaut. Jedenfalls habe ich mich im September trotzdem an eine große Tour (knapp 5000km) mit der VX über die französischen Alpen, Provence, Cote d'Azur, Toskana und Südtirol gewagt (echt ein super Erlebnis). Allerdings bin ich auf dem Rückweg in der Schweiz mit Kupplungsschaden liegen geblieben.
Vor der Reise habe ich die Kupplung (Lamellen) in einer Fachwerkstatt wechseln lassen und bin noch ein paar Testkilometer mit den neuen Koffern gefahren. Dann habe ich das Öl vor Antritt der Reise selbst nochmal auf Maximum aufgefüllt und den hier bereits diskutierten Fehler gemacht, normales PKW Öl (SAE 10W40) dazu zu nehmen (ca. 150 ml). Die einen sagen halt das geht, die anderen nicht. Danach setzte ein leichtes Kupplungsrutschen in hohen Gängen ein und nach 150km "pfatschte" der Motor (also laute Geräusche und auch mal eine Fehlzündung). Hier bin ich mir nicht sicher, ob vielleicht geringfügig zu viel Öl drin war oder eben einfach das Falsche, wenn auch nur eine kleine Menge davon. Vor dem Start habe ich deswegen die Werkstatt meines Vertrauens besucht, wo mir erklärt wurde, auch kleine Mengen können die Eigenschaften des vorhandenen Öls verändern und die Kupplung beeinträchtigen. Daher wurde nochmal ein kompletter Ölwechsel gemacht mit Filter. Das leichte Kupplungsrutschen war weg, Motor lief einwandfrei und los gings über die Berge bis ans Meer. Auf dem Rückweg, ein paar hundert Kilometer nach dem Stilfser Joch, war dann hauptsächlich nur noch Autobahn angesagt, wo ich dann nach einem Tankstop nicht mehr von der Tanke weggekommen bin. Erster Gang, zweiter usw. rutschten komplett durch (kurz vorher fing es wieder an in den hohen Gängen zu rutschen).
Etwas viel Text, aber nun die Fragen:
kann es sein, dass die geringe Menge von PKW ÖL, trotz nochmaligen Ölwechsels, wirklich die nagelneue Kupplung dermaßen beschädigt hat, dass sie nach ca. 4500 Tourkilometern kaputt ging?
Da ein zweiter Kupplungswechsel jetzt eher schlecht ins Budget passt und es hier einen super Workshop gibt: kann ich mir die Reparatur trotz wenig Erfahrung selber zutrauen oder ratet ihr Profis mir davon ab? &
Würde diese Kupplung passen?:
http://www.ebay.de/itm/281454664558?_trksid=p2059210.m2749.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

Ich freu mich schon auf eure Antworten.
Andi
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Grumple
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Okt 11, 2014 16:39:30    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi Andi,

Also ich bin schraubermäßig eine ziemliche Nulpe aber ich habe es auch hinbekommen. Von mir nur der Tipp: Großes Laken auslegen und alles so wie du es ausbaust nacheinander hinlegen. Und alles weitere nach dem Workshop. Wo bist du denn her?

PS: Die Kupplung passt!


Zuletzt bearbeitet von Grumple am Sa Okt 11, 2014 16:41:50, insgesamt einmal bearbeitet
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Grumple
Gast





BeitragVerfasst am: Sa Okt 11, 2014 16:40:35    Titel: Antworten mit Zitat
 
Oh ich seh schon... Das ist mir zu weit, sonst hätte ich gesagt ich komme mal eben rum Laughing
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holger.bohn
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BeitragVerfasst am: Sa Okt 11, 2014 17:00:40    Titel: Antworten mit Zitat
 
Bevor du die Kupplung zerlegst, solltest du das Spiel am Bowdenzug und an der Ausrückschnecke kontrollieren oder nachstellen. Vielleicht hat es nur eine geringfügige Ursache.

Gruß Holger
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Mikuni2
VX-Rookie


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BeitragVerfasst am: Sa Okt 11, 2014 22:34:05    Titel: Antworten mit Zitat
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Also eine Kupplung aus der Bucht ist schon mal gesichert und Danke für die angebotene persönliche Hilfe Grumple, aber 4h Anfahrt sind wirklich zu heftig. Du machst mir aber Mut es echt selbst zu probieren.
Deinem Hinweis Holger muss ich erstmal nachgehen. Wink
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lutz
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 05:00:08    Titel: Antworten mit Zitat
 
Moin nach Jena,

warum lässt Du nicht die "Fachwerkstatt" rann.
Die haben es versaut, nun sollen sie nachbessern und dafür kein Geld verlangen.

Gruß Lutz
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Grumple
Gast





BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 07:21:11    Titel: Antworten mit Zitat
 
lutz hat Folgendes geschrieben:
Moin nach Jena,

warum lässt Du nicht die "Fachwerkstatt" rann.
Die haben es versaut, nun sollen sie nachbessern und dafür kein Geld verlangen.

Gruß Lutz


Finde ich gar nicht so verkehrt
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hengo
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 09:00:53    Titel: Antworten mit Zitat
 
lutz hat Folgendes geschrieben:
Moin nach Jena,

warum lässt Du nicht die "Fachwerkstatt" rann.
Die haben es versaut, nun sollen sie nachbessern und dafür kein Geld verlangen.

Gruß Lutz

Warum sollte die Werkstatt das mitmachen.
Die haben doch direkt den Ölwechsel mit Filter gemacht.

PKW-Öl hat er wohl selbst rein gekippt.

Gehe erst mal dem Tip von Holger nach.
Vielleicht ist was ganz anderes die Ursache.
Eventuell war die Kupplung ja falsch eingestellt und hat sich deshalb verabschiedet.

Für letzteren Fall wäre dann, da gebe ich Lutz recht, die Werkstatt in Verantwortung zu ziehen.
Oder haste selber noch dran rumgespielt?
Oder viel mit rutschender Kupplung angefahren.
Womöglich abgeraucht.
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Mikuni2
VX-Rookie


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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 11:24:34    Titel: Antworten mit Zitat
 
Also selber dran rumgespielt habe ich nicht. Das etwas seitens der Werkstatt falsch eingestellt war kann natürlich sein, weiß ich aber nicht, denn sie lief ja dann recht gut. Das die Kupplung im wahrsten Sinne des Wortes abgeraucht ist kann auch sein, das wird sich dann beim Demontieren zeigen. Allerdings bin ich ja mit dem falschen ÖLmix nur ca. 150 km gefahren. Mir ging es eher darum, ob der "Tropfen" PKW Öl die restlichen 2,6 Liter Öl wirklich so versaut hat, dass alles kaputt gehen kann, wie mir es die Werkstatt erklärt hat. So werden sie sich ja auf keine Nachbesserung einlassen. Da ich das in der kommenden Woche klären muss, wollte ich gern vorher eure Meinungen hören.
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hengo
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 11:49:49    Titel: Antworten mit Zitat
 
Du hast aber schon in der Werkstatt gesagt, dass du PKW Öl reingeschüttet hast?

Dann wirds schwierig denen den schwarzen zuzuschieben.
Vllt. kannst dich ja mit denen einigen, dass sie dir die neue, mitgebrachte Kupplung kostenlos/kostengünstig einbauen.
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Seniorpilot
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 16:28:16    Titel: Antworten mit Zitat
 
Servus Andi Very Happy Very Happy

Also meiner Erfahrung nach kann das Nachkippen einer geringen Menge Auto-Öl zum mineralischen NIEMALS NICHT die Kupplung zerstören! Nichtmal rutschen tut sie NUR DESWEGEN, da wette ich meine VX gegen ein rostiges Fahrrad! Laughing Laughing
Das als Vorwand zu gebrauchen, damit man nicht gradestehen muß, ist natürlich elegant! (Ich schreib absichtlich nicht, für wen, sonst wäre ich klagbar hihi).

Ich glaube viel eher, daß entweder die Einstellung des Ausrückmechanismus (Schnecke/Druckstift) nicht korrekt war oder der Anpreßdruck in Ruhestellung nicht ausreichend- also eigentlich die ganze Palette der Kupplungs-Defekt-Möglichkeiten!
Aber 100 ml Autoöl zerstört garnix... Rolling Eyes
Nach viel rutschen sind womöglich die Beläge schwarz - egal, bau die gebrauchten ein, wenn die Scheiben plan sind und vergiß es. Die Beläge sind ohnehin meistens im Maß und werden so gut wie nicht hin!

VX-Grüße

Gilbert, the senior Very Happy Very Happy
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 17:09:03    Titel: Antworten mit Zitat
 
Eine Werkstatt die an einem alten Moppet Arbeiten ausführt die jemand in Auftrag gegeben hat haftet für nichts.
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hengo
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 17:37:11    Titel: Antworten mit Zitat
 
Willi, du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass ich die Werkstatt für offensichtlichen Murks nicht zur Rechenschaft ziehen kann?

(Ich will hier nicht sagen, dass in Mikunis Fall gepfuscht wurde.)
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 17:45:33    Titel: Antworten mit Zitat
 
Nur grobe Fahrlässigkeit. Umgekehrte Beweispflicht. Oder soll ich das auch noch erklären? Nur einmal kurz überlegen. Das reicht oft.
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hengo
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 19:00:42    Titel: Antworten mit Zitat
 
Ein Mangel an der reparierten Stelle tritt innerhalb von zwölf Monaten nach der Kfz Reparatur auf. Nach den üblicherweise geltenden Reparaturbedingungen muss innerhalb dieser Zeit (Gewährleistungsfrist) die Werkstatt den Mangel kostenfrei nachbessern. Dabei ist natürlich Voraussetzung, dass die Werkstatt durch ihre Leistung den Mangel verursacht hat und nicht der Kunde.
Verschleißteile fallen ebenfalls nicht unter die Gewährleistung. Auf anderen Teilen besteht eine zweijährige Teilegarantie.
Wird der festgestellt Mangel innerhalb von zwölf Monaten gemeldet, so wahrt der Kunde den Anspruch auf Nachbesserung. Die Nachbesserung kann dann auch nach Ablauf der zwölf Monate erfolgen.

Der Kunde muss den Mangel in der gleichen Werkstatt beheben lassen, die den Mangel auch verursacht hat. Werkstattketten sind da kulant und lassen in der nächstgelegenen Filiale nachbessern (vorherige Rücksprache vorausgesetzt).
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Mikuni2
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 19:04:28    Titel: Antworten mit Zitat
 
Das mit der Beweispflicht sehe ich auch als schwierig an. Ich war ja auch ein ehrlicher Kunde und habe denen gesagt, was ich mit dem Öl verzapft hab. Jetzt hoffe ich, dass mir die Werktstatt auch ehrlich entgegentritt und wie Hengo meint, entgegenkommt und das Gebrauchtteil sehr günstig einbaut.
Dafür sind die hier gesammelten Ergebnisse in Richtung Einstellung usw. sehr gut. So kann man versuchen das diplomatisch zu klären. Besten Dank Gilbert für deine Erfahrungen mit dem Motoröl, genau das hatte mich interessiert. Smile
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hengo
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 19:14:29    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wenn es DIE Werkstatt deines Vertrauens ist, solltet ihr euch einigen können.
Schade wäre natürlich wenn der Werkstattchef nicht mit sich reden lässt.

Ich hatte schon ähnliche Fälle, in denen wir aber immer eine gütliche Einigung fanden.
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 19:14:46    Titel: Antworten mit Zitat
 
Umgekehrte Beweispflicht.........Kurz Gehirn einschalten Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Exclamation Überlegen was das bedeutet. Kurz den Unterschied von Gewährleistung und Garantie gooooooglen und schweigen.
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hengo
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 19:25:03    Titel: Antworten mit Zitat
 
Willi wer hat von Garantie gesprochen und
jetzt Hirn einschalten.
Ich weiß dass du der Herr Superduperextraschlau bist.
aber von Garantie hat keiner gesprochen.
Übrigens hatte der TS ja neue Teile einbauen lassen.
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Willi Nagel
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BeitragVerfasst am: So Okt 12, 2014 20:30:20    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wir reden hier von einem Fahrzeug 20 Jahre und älter..Bringen das Teil mit einem Zeitwert von ca.1000,-Euro in eine Werkstatt unserer Wahl. Und wenn das Teil dann nicht richtig läuft verklagen wir die Werstatt auf Schadenersatz. Hilfe Hilfe. Das ist Komödienstadel und noch eine Stufe weiter unten. Immer dran denken das diesen Schwachsinn Leute mitlesen und denken sie wären auf der sicheren Seite.
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