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TÜV seit 2005 abgelaufen

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steni1975
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 14:31:19    Titel: TÜV seit 2005 abgelaufen Antworten mit Zitat
 
Hallo,

möchte mir eine VX anschaffen. Leider ist der TÜV schon seit 2005 abgelaufen. Wie ist den das ich habe gehört es muss dann eine Vollabnahme gemacht werden. Wird das ein Problem geben was muss ich beachten?


Danke schon mal und viele Grüße,


Stephan
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 15:34:44    Titel: Antworten mit Zitat
 
Das war früher. Jetzt genügt eine neue HU, soweit ich weiss.
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Erwin
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 16:19:08    Titel: Antworten mit Zitat
 
Nicht dass ihr denkt ich mache Witze. Hier kommt meine Erfahrung mit einem ähnlichen Fall:

Wenn Du das Moped beim TÜV vorfährst, bekommst Du eine Plakette für 2007. Der TÜV stellt immer Plaketten bis zum letzten Ablaufdatum + 2 Jahre aus.

Danach musst Du nochmal durch den TÜV und bekommst dann die Plakette bis 2009. Danach dann nochmal und Du hast neuen TÜV.

Man kann die Prozedur laut Anmeldungsdame beim TÜV auch abkürzen, indem man 3 mal bezahlt und nur einmal vorfährt. Twisted Evil

Erst nachdem ich den Niederlassungschef wüst beschimpft hatte, ging es auch mit einmal zahlen. Razz

Gruß

Markus

P.S.: Das gilt natürlich nur, wenn das Moped die ganze Zeit angemeldet war. Wenn es abgemeldet war, dann Vollgutachten und fertig.
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ragodd
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 16:23:06    Titel: Antworten mit Zitat
 
Nix mehr Vollgutachten: Kumpel hat sich einen BMW 525 tds mit 303000 km gekauft, seit 2,5 Jahren abgemeldet, weil Besitzer noch paar schöne Stunden in der JVA zu sitzen hat.

Dem hat er auch was von Vollgutachten erzählt und 500 Euro runter gehandelt.

Vorher Info vom Amt: Einfach TÜV und gut ist. Bei so einer Aktion schaut der TÜV natürlich noch genauer hin! Aber wenn die VX gut ist, dann ist sie gut!

Das mit dem 3x zahlen war natürlich ein blöder Versuch von Abzocke! Ich hoffe, Markus, du hast denen mal ordentlich eine verbal verpult!

Gruss Rago
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OttmarX
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 16:37:00    Titel: Antworten mit Zitat
 
Zitat:
Die vereinfachte Zulassungsverordnung, die zum 1. März 2006 in
Kraft getreten ist, muss ein Fahrzeug, das länger als 18 Monate stillgelegt
war, nicht unbedingt ein Vollgutachten über sich ergehen lassen.

Voraussetzungen: Das Fahrzeug war nicht länger als 7 Jahre stillgelegt und
wenn die Hauptuntersuchung innerhalb dieses Zeitraumes lag. Das erspart
nicht nur eine Menge Kosten, sondern ist auch wesentlich einfacher.

Die 7-Jahresfrist hängt damit zusammen, dass ein stillgelegtes Fahrzeug
nach 7 Jahren aus dem Zentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes gelöscht
wird. Dann bleibt es bei dem Vollgutachten.


Markus, das sind doch Vollspacken. Davon hab ich bei denen
aber schon sehr viele getroffen...
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Erwin
VX-König


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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 16:56:17    Titel: Antworten mit Zitat
 
OttmarX hat Folgendes geschrieben:

Markus, das sind doch Vollspacken. Davon hab ich bei denen
aber schon sehr viele getroffen...


Eh klar. Man muss sich nur überlegen, wer freiwillig in dem Verein arbeiten will.

Frei nach Dieter Nuhr: Ich hab schon Verständnis für Ihren Job. Wenn ich in der Schule nicht aufgepasst hätte, 3 mal sitzengeblieben wäre und nie Hausaufgaben gemacht hätte.... Very Happy Very Happy Very Happy

Gruß

Markus
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steni1975
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 19:41:41    Titel: Antworten mit Zitat
 
Erwin hat Folgendes geschrieben:
Nicht dass ihr denkt ich mache Witze. Hier kommt meine Erfahrung mit einem ähnlichen Fall:

Wenn Du das Moped beim TÜV vorfährst, bekommst Du eine Plakette für 2007. Der TÜV stellt immer Plaketten bis zum letzten Ablaufdatum + 2 Jahre aus.

Danach musst Du nochmal durch den TÜV und bekommst dann die Plakette bis 2009. Danach dann nochmal und Du hast neuen TÜV.

Man kann die Prozedur laut Anmeldungsdame beim TÜV auch abkürzen, indem man 3 mal bezahlt und nur einmal vorfährt. Twisted Evil

Erst nachdem ich den Niederlassungschef wüst beschimpft hatte, ging es auch mit einmal zahlen. Razz

Gruß

Markus

P.S.: Das gilt natürlich nur, wenn das Moped die ganze Zeit angemeldet war. Wenn es abgemeldet war, dann Vollgutachten und fertig.


uiiii da hab ich aber viele Antworten bekommen Smile also das heißt ich muss 3 mal TÜV bezahlen auch wenn ich eigentlich nur einmal TÜV machen muss? Shocked
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Frank_#62
VX-König


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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 20:14:24    Titel: Antworten mit Zitat
 
Erwin hat Folgendes geschrieben:
Der TÜV stellt immer Plaketten bis zum letzten Ablaufdatum + 2 Jahre aus.

Ich glaube das gilt nicht nach einem Halterwechsel, so war es zumindest bei mir als ich beim TÜV war. Die VX hatte wieder eine Plakette für volle 2 Jahre bekommen.
Mit einem anderen Motorrad bei dem 5 Jahre der TÜV abgelaufen war wollte man mir nur ein Jahr TÜV geben.
Ich war dann zu einer anderen TÜV Station gefahren und haben die Plakette für 2 Jahre bekommen.
Also besser vor der Untersuchung nachfragen!
Bei der DEKRA hatte ich dann auch noch gefragt und die Information bekommen das dort bei mehr als 23 Monate überzogen
wieder 2 Jahre erteilt werden, natürlich für nur einmal bezahlen.

Gruß Frank


Zuletzt bearbeitet von Frank_#62 am Sa Okt 24, 2009 12:48:52, insgesamt einmal bearbeitet
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GanzalterMann
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BeitragVerfasst am: Fr Okt 23, 2009 22:57:36    Titel: Antworten mit Zitat
 
"Nix mehr Vollgutachten" - die Erfahrung habe ich auch gemacht. Vorigen Sommer habe ich eine BMW R25/3, deren TÜV irgendwann in den 90ern abgelaufen war, zu einem lokalen Schrauber gestellt: "Sieh doch mal nach, was man machen muss, damit sie wieder läuft..." Sie hatte ca. 15 Jahre gestanden! Er hat alle Flüssigkeiten gewechselt, den Vergaser gereinigt, neue Batterie und neue Reifen montiert und mich dann mit dem Satz überrascht: "Und am Freitag kriegt sie noch TÜV und fertig." Und so wars. Der Prüfer hat mir erklärt, dass im Rahmen der Europäisierung die Vollabnahme entfalle, wenn der Originalbrief noch da wäre und das Fahrzeug nicht verändert worden sei. Einfach HU, einmal bezahlt, das wars.
Ob es auch so einfach gewesen wäre, wenn ich allein zur Prüfstelle gefahren wäre? Keine Ahnung.

Gruß, Robert
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Rainer
Gast





BeitragVerfasst am: So Jan 17, 2010 22:23:15    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo

Die gleiche Erfahrung habe ich auch gemacht, bin mit meiner Nachbarins Möp zum TüV (nach 25 Mon.) gefahren und es gab ganz normal 2 Jahre TÜV.

Rainer


Spass ist was Spass macht
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Old_timer1951
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BeitragVerfasst am: Mo Jan 18, 2010 06:44:33    Titel: Antworten mit Zitat
 
Meine BMW stand auch 3,5 Jahre.

Sie war abgemeldet. Ich hab mir eine

rote Nummer geholt, bin damit zum Tüv und

hab nur einmal bezahlt (TÜV+ASU),

Bescheinigung mitgenommen, dann am Strassenverkehrsamt

angemeldet und Plakette bekommen, so geschehen in 2008.

Mfg Old
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Beni
VX-Lehrling


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BeitragVerfasst am: Mo Jan 18, 2010 06:47:21    Titel: Antworten mit Zitat
 
Lustig das hier bei gleicher Gesetzeslage unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden...........! Cool
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OttmarX
VX-Meister


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BeitragVerfasst am: Di Jan 19, 2010 23:31:51    Titel: Antworten mit Zitat
 
Wie hier bereits geschrieben. Auch wenn es noch so eindeutig festgelegt ist,
wird irgendwo morgens ein Vollspacken aufstehen und selbst die eindeutige
Rechtslage falsch interpretieren. Meist trägt der dann zu allem Unglück einen
grauen Kittel und ist Herr über lustige bunte "Bapperl", die man dringend braucht.
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Mit 66 Jahren....
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Bernd_Din
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BeitragVerfasst am: Fr März 18, 2011 18:59:34    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo!

Ich habe mich auch bei der DEKRA erkundigt. Meine Zweit-VX ist seit November 2010 abgemeldet und war im Juni 2009 TÜV-fällig. Mir wurde auch gesagt dass eine ganz normale HU/AU gemacht wird und dann bekomme ich eine Plakette für 2 Jahre.

Gruss, Bernd
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ingodererste
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BeitragVerfasst am: Fr März 18, 2011 19:20:15    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo!

In 2010 bin ich von amtlicher Stelle daran erinnert worden, dass meine HU beim Pkw seit 4 Monaten überfällig wäre. Die "Erinnerungs-Gebühr" war übrigens "nicht ohne" Wink

HU wäre im Febr. gewesen und im Juni bin ich erinnert worden. Trotzdem ist meine neue HU nicht im Juni 2012 sondern im Febr. 2012. Wenn bei Dir der HU-Termin im Juli 2009 gewesen wäre und Du jetzt hingehst, müsstest Du eigentlich den nächsten Termin schon im Juli 2011 aufgedrückt bekommen?!
Ansonsten könnte man die Lebensdauer eines Kfzs ja ordentlich strecken, wenn man alle zwei Jahre immer mal'n Jahr aussetzt?
Liege ich da falsch?
_________________
Viele Grüße,
Ingo

http://www.is-soft.de/vx800/b01.jpg
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Rainer
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BeitragVerfasst am: Fr März 18, 2011 21:26:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Ingo

Rein theroretisch schon, aber wer kann sein Auto mehr als 24 Monate in der Garage stehen lassen, außer du hast mehrere.
Ach ja Rechtschreibfehler darf jeder behalten der einen findet.
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jbg
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BeitragVerfasst am: Fr März 18, 2011 21:32:13    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hier steht was dazu geschrieben:
http://www.motorroller-info.de/tuv-plakette.html
_________________
-Grüße aus THÜRINGEN-
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dOMESTOS
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BeitragVerfasst am: Sa März 19, 2011 11:19:39    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo,

meine VX hat 7 Jahre gestanden und der TÜV war sechs Jahre abgelaufen.
Allerdings war sie dabei auch immer angemeldet.
Bin mit nem Kurzzeitkennzeichen zum TÜV - normale HU - und zurück zum Amt anmelden.
Dein Fahrzeug braucht nur eine Vollabnahme, wenn es aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht worden ist. Dazu müsste sie sieben Jahre abgemeldet gewesen sein.
Der TÜV-Prüfer darf dir keine 3 oder 4 Plaketten-Zeiträume "verkaufen"!
Kannst ja vor der Prüfung mal fragen. Wenn ja, dann fahr zum nächsten.
Aber sollte sie nicht abgemeldet worden sein, wirst du beim TÜV (deswegen jedenfalls) keine Probleme bekommen.


ingodererste hat Folgendes geschrieben:
In 2010 bin ich von amtlicher Stelle daran erinnert worden, dass meine HU beim Pkw seit 4 Monaten überfällig wäre. Die "Erinnerungs-Gebühr" war übrigens "nicht ohne" Wink

Shocked puhh, schreiben vom Amt wegen TÜV? so was gibt's hier nicht...
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Bernd_Din
VX-Geselle


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BeitragVerfasst am: Sa März 19, 2011 17:51:48    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hallo Stephan!

Was kostet denn so ein Kurzzeitkennzeichen?

Gruss, Bernd
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dOMESTOS
VX-Lehrling


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BeitragVerfasst am: Sa März 19, 2011 18:18:38    Titel: Antworten mit Zitat
 
Hi Bernd,

bei uns:
11€ für die 5-Tageszulassung und dann nochmal 9 (jetzt lass mich nicht lügen könnten auch 11€ gwesen sein) für's Schild. Das ist auf jeden Fall aus allerdünnstem Blech und damit billiger als ein "normales".
Wenn du dein Fahrzeug nachher bei der Versicherung wo du die 5-Tagesversicherung hattest, versicherst, nehmen die für die 5 Tage in der Regel gar nix. Jedenfalls meine nicht (Huk24).
Biste bei 20-25€ für 5 Tage ohne TÜV-Stempel Mopped fahren.
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